Pro Tier in den Restriktionsgebieten werde nun eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro statt bisher 100 Euro gezahlt, teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwoch mit. Ab Freitag trete die Regelung in Kraft. Sie gelte für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener Restriktionsgebiete. Außerdem wird eine Prämie für das Auffinden verendeter Tiere im Schutzkorridor entlang der Grenze gewährt.
Mit der Erhöhung solle ein stärkerer Anreiz für die Entnahme von Wildschweinen geschaffen werden, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Das
Schwarzwild müsse vor der nächsten Reproduktion möglichst vollständig aus den Restriktionsgebieten entnommen werden.
Derzeit wird entlang der Grenze zu Polen nach den Angaben ein zweiter fester Zaun errichtet. In dem entstehenden Schutzkorridor soll der Bestand möglichst auf null reduziert werden. Von den insgesamt rund 280 Kilometern ist mehr als ein Drittel fertig gestellt.
Die Afrikanische
Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung, die für Haus- und
Wildschweine fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wurde in Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt.