Für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm aus der Pufferzone gebe es von der obersten Jagdbehörde eine Abgabeprämie von 30 Euro, ab 30 Kilogramm seien es 50 Euro, teilte das Ministerium am Montag mit. Die bereits bestehende Erlegungsprämie von 50 Euro pro
Wildschwein bleibe weiter bestehen. In den seuchenfreien Pufferzonen ist die Jagd weiterhin erlaubt, in den ASP-Kerngebieten dagegen derzeit nicht.
Grund für die Unterstützung durch das Ministerium sei die Schwierigkeit, Wildschweinfleisch aus Schweinepest-Restriktionszonen zu vermarkten. Fleisch von in Pufferzonen erlegten Wildschweinen dürfe nur mit einem ASP-Negativtest in andere Bundesländer verbracht werden. Damit die Wildschweinpopulation dennoch sinke, zahlt das Ministerium nun diese zusätzliche Prämie.
Für die erlegten Kadaver richten die betroffenen Landkreise Sammelstellen ein. Alle dort abgegebenen
Tierkadaver werden auf die Seuche untersucht und anschließend beseitigt, etwa vom Unternehmen SecAnim GmbH in Sachsen-Anhalt. Es arbeitet im Auftrag unter anderem von Kommunen und Städten.
Dort werden die Kadaver bei 133 Grad Hitze und drei Bar Druck beseitigt, um sicherzustellen, dass keine Viren überleben. Am Ende bleiben dem Unternehmen zufolge Tiermehl und Fett übrig, beides wird ebenfalls vernichtet, damit das Material keinen Eingang in die Nahrungskette findet. Das Mehl wird verbrannt und als Alternativbrennstoff in Kraftwerken und der Zementindustrie genutzt. Das Tierfett wird als Vorprodukt für Biodiesel verwendet.
Bisher wurde die
Afrikanische Schweinepest bei 141 Wildschweinen nachgewiesen. Am Montag meldete das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) acht weitere bestätigte ASP-Fälle. Sie stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree.
Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine aber fast immer tödlich. Hausschweine sind derzeit nicht betroffen. An der Grenze zu Polen wird ein durchgehender fester Zaun zum Schutz vor infizierten Wildschweinen gebaut.