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22.09.2016 | 06:50 | Tierarzneimittelabgabge 

Daten zur Antibiotika-Abgabe 2015 korrigiert

Berlin - Aufgrund fehlerhafter Angaben eines pharmazeutischen Unternehmers müssen die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 3. August 2016 veröffentlichten Daten zu den in Deutschland 2015 abgegebenen Mengen an Antibiotika in der Tiermedizin an einigen Stellen korrigiert werden.

Tierarzneimittelabgabge
(c) Eisenhans - fotolia.com
Nach Neuauswertung der Daten ergibt sich folgendes Bild: In Deutschland hat sich die Gesamtmenge der von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebene Menge an Antibiotika zwischen den Jahren 2011 und 2015 von 1.706 auf 805 Tonnen mehr als halbiert (minus 53 Prozent).

Von 2014 zu 2015 ging die Gesamtmenge der abgegebenen Antibiotika um 433 Tonnen (35 Prozent) zurück. Die Abgabemengen für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für den Menschen sind nicht – wie bei der ersten Auswertung 2016 ermittelt – angestiegen, sondern leicht gesunken.

Die Hauptabgabemengen bilden, wie in den vergangenen Jahren, Penicilline mit etwa 299 Tonnen (t) und Tetrazykline mit etwa 221 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 82 t, Sulfonamiden mit 73 t und Makroliden mit 52 t. Fenicole wurden, wie bereits in den Vorjahren, zu etwa 5 t abgegeben.

Von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials) wurden im Vergleich zum Vorjahr 2014 ebenfalls geringere Mengen abgegeben (rund 10,6 t Fluorchinolone und 3,6 t Cephalosporine der 3. und 4. Generation).

Die Abgabe von Fluorchinolonen hat damit erstmals um 1,8 t (15 %) abgenommen. Die Zunahme im Zeitraum von 5 Jahren beträgt allerdings 2,4 t (29 %). Die Abgabemengen von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation gingen von 2014 bis 2015 leicht um 0,1 t (3 %) auf 3,6 t zurück.

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Von 2011 bis 2015 hat die Menge an abgegebenen Antibiotika in verschiedenen Regionen abgenommen. So wurde für die Postleitzahl-Region 49 gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme der Abgabemengen um ca. 198 t berechnet. In dieser Region ist weiterhin die höchste Abgabemenge zu verzeichnen. Für die Postleitregionen 16, 26, 27, 33, 47, 48, 49, 59 und 95 ergab sich im Vergleich zu 2014 ein Minus von jeweils mehr als 10 t. Die größte Zunahme wurde für die Postleitregion 70 mit einem Plus von ca. 1,2 t dokumentiert.

Das BVL hatte die für das Jahr 2015  gemeldeten Daten auf Plausibilität geprüft und wegen der großen Abweichungen zu den Daten der Vorjahre bei einer Firma um Prüfung gebeten. Daraufhin hatte die Firma geringfügig korrigierte Daten übermittelt und deren Richtigkeit bestätigt. Diese Daten wurden vom BVL in die Auswertung der Abgabemengen 2015 einbezogen und im August 2016 veröffentlicht. Nun wurde von der betroffenen Firma eine nochmals korrigierte Datei eingereicht.

Insbesondere bei den Fenicolen und Fluorchinolonen gibt es starke Abweichungen von den zunächst gemeldeten Mengen. Dies machte eine Neuauswertung der Abgabemengen für 2015 erforderlich. Das BVL wird zusammen mit der zuständigen Landesbehörde eine anlassbezogene Pharmakovigilanzinspektion bei der betroffenen Firma durchführen, um die Datenqualität für die folgenden Jahre zu sichern.

Hintergrund

Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen auf den Schutz des Verbrauchers ausgerichtet. Sorge bereitet jedoch, dass der Therapieerfolg sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin zunehmend durch das Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien gefährdet wird. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier sind wechselseitig möglich.

Seit dem Jahr 2011 muss die pharmazeutische Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgeben, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.
bvl
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