Die Sachverständigen betonen jedoch, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichen, um das Risiko als vernachlässigbar einzustufen.
Aufgrund der Ähnlichkeiten im Krankheitsentwicklungsprozess bei klassischer Scrapie und
BSE bei kleinen Wiederkäuern gehen die Sachverständigen davon aus, dass die Schlussfolgerungen, die für die klassische Scrapie gezogen wurden, auch für BSE gelten. Eine Bewertung des Risikos durch atypische Scrapie, einer anderen Form der transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE), konnte aufgrund fehlender Erkenntnisse bezüglich des Entwicklungsprozesses bei dieser speziellen Krankheit sowie bezüglich der Verteilung des Infektionserregers bei betroffenen Tieren nicht durchgeführt werden.
Nach Begutachtung aller verfügbaren wissenschaftlichen Informationen auf dem Gebiet sind die Sachverständigen des Gremiums zu dem Ergebnis gelangt, dass ein iatrogenes (d. h. durch ärztliche Maßnahmen verursachtes) Risiko für eine TSE-Übertragung besteht, das sich aus den Aktivitäten in Zusammenhang mit der Insemination und dem Embryonentransfer ergibt, z. B. durch den Einsatz von aus Tieren gewonnenen Hormonen im Rahmen dieser Prozeduren. Darüber hinaus weist das BIOHAZ-Gremium in seinem Gutachten darauf hin, dass eine quantitative Bewertung des Risikos der Übertragung von TSE bei diesen Praktiken durch das Fehlen verlässlicher Angaben zur jährlichen Anzahl der Inseminationen und Embryonentransfers bei kleinen Wiederkäuern in der EU erschwert wird. Das Gutachten der Sachverständigen enthält einige Empfehlungen zur Eindämmung des Risikos einer TSE-Übertragung in Zusammenhang mit diesen Reproduktionsverfahren und zur Schaffung der Voraussetzungen für künftige Risikobewertungen auf diesem Gebiet. (efsa)