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27.02.2023 | 04:36 | Tierschutz 

EFSA empfiehlt Ende der Käfighaltung für Legehennen

Parma - Für deutliche Verbesserungen des Tierwohls von Legehennen und Masthühnern hat sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer Stellungnahme für die EU-Kommission ausgesprochen. 

Käfighaltung
Bewertungen gehen in Kommissionsvorschläge zum Tierschutz ein. (c) proplanta
In dem am Dienstag (21.2.) vorgelegten Gutachten empfiehlt die Behörde in Parma unter anderem ein EU-weites Ende der Haltung von Legehennen in Käfigen. Die EFSA-Beurteilungen sollen in die für die zweite Jahreshälfte erwarteten Vorschläge der Kommission zur EU-Tierschutzgesetzgebung einfließen.

Nach derzeitigem EU-Recht dürfen Legehennen noch in „ausgestalteten“ Käfigen gehalten werden mit mindestens 0,075 m² Käfigfläche pro Henne, einem Legenest, Einstreu und Sitzstangen. In Deutschland ist diese Art der Käfighaltung allerdings bereits verboten. Bis zum 31. Dezember 2025 ist lediglich noch die „Kleingruppenhaltung“ erlaubt. Diese Käfige müssen eine Grundfläche von 0,080 m² pro Henne, einen Einstreubereich, ein Gruppennest und eine Käfighöhe von 50 cm aufweisen.

In den Blick hat die EFSA auch die bei einigen Hybridlegehennenlinien relativ häufig vorkommenden Kielbeinbrüche genommen. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge liegt einem vermehrten Auftreten dieser Verletzungen häufig eine genetische Disposition zugrunde. Um diesem Problem sowie weiteren tierschutzrelevanten Defiziten entgegenzuwirken, sollten der EFSA zufolge Überwachungsprotokolle verpflichtend vorgeschrieben werden. Konkret ist dabei von harmonisierten Bewertungsmethoden und Punktesystemen in den Betrieben die Rede.

Überdachte Veranda vorschreiben

Darüber hinaus sollte „immer trockene und sandartige Einstreu“ zur Verfügung stehen, erklärt die Behörde. Da auch das Schnabelkürzen abzuschaffen sei, müssten vorbeugende Maßnahmen gegen das verletzende Picken auf den Weg gebracht werden. Verbesserungen bei der Haltung fordert die EU-Behörde auch für die Aufzucht von Junghennen. Diese sollte in dunklen Brutkästen stattfinden, um zumindest teilweise eine natürliche Mutterhenne nachzuahmen.

Hiervon versprechen sich die Wissenschaftler auch, dass die Ängstlichkeit der Tiere während der Aufzucht und anschließenden Legeperiode deutlich reduziert wird. Konkrete Tierschutzvorgaben legt die EFSA außerdem für Masthähnchen dar. Empfohlen wird die Begrenzung der Wachstumsrate von Masthähnchen auf maximal 50 g täglich. Auch sollte die Besatzdichte nach ihrer Ansicht deutlich reduziert werden, um den Verhaltensbedürfnissen dieser Tiere besser gerecht zu werden. Im Weiteren wird der Kommission geraten, im Zuge der geplanten Novelle zur Tierschutzgesetzgebung eine überdachte Veranda für Masthähnchen ab einem Alter von zwei Wochen vorzuschreiben.

Größere Außenbereiche gefordert

Zudem wird ein Zugang der Tiere zu einem Außenbereich, bei dem über 70 % mit Vegetation bedeckt ist, eingefordert. Des Weiteren sollten laut EFSA erhöhte Plattformen mit Rampen für die Masthühner eingerichtet werden. Vermieden werden müssten auch in der Masthähnchenhaltung alle Formen von Verstümmelungen sowie der von Einsatz von Käfigen, Futter- und Wasserbeschränkungen.

Nachdrücklich mahnen die Wissenschaftler an, die Besatzdichte für konventionelle Masthähnchen auf maximal 11 kg/m² zu reduzieren. Wichtig sei die Ammoniakkonzentration in den Ställen auf unter 15 ppm zu begrenzen. EU-weit einheitliche Vorgaben sind hierzu laut EFSA bislang nicht festgeschrieben. Überdies fordert die EU-Behörde in ihrer Empfehlung an die EU-Kommission, dass der Transport von frischgeschlüpften Eintagsküken unterbleiben sollte.

Wesentlich besser wäre es, wenn die befruchteten Eier transportiert würden und der Schlupf im Mastbetrieb erfolge. Schließlich sollte im Schlachthof die Gesamtmortalität im Betrieb, der Anteil verletzter Tiere, mögliche Verletzungsspuren am und im Schlachtkörper sowie Fußballendermatitis überwacht werden.

COPA und COGECA alarmiert

„Alarmiert“ von den Vorschlägen der EFSA zeigten sich die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA). Den beiden Dachverbänden zufolge würde, wenn diese Empfehlungen eins zu eins umgesetzt würden, ein großer Teil der europäischen Geflügelhalter das Handtuch werfen. Dies gelte sowohl für die Fleisch- als auch die Eierproduktion.

Besonders kritisch wird die EFSA-Empfehlung gesehen, die Besatzdichte für konventionelle Masthähnchen auf maximal 11 kg/m² zu senken. Sollte diese Gesetzeskraft erlangen, müssten die konventionellen Geflügelzüchter umfangreiche Investitionen tätigen. Dabei müsste die Anzahl der Tiere in einem Stall um 72 % verringert werden, konstatieren COPA und COGECA.
AgE
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