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19.08.2010 | 09:35 | Beanstandungsquote liegt unter einem halben Prozent  

Einblick in die tägliche Arbeit eines Futtermittelkontrolleurs

Heilbronn/Stuttgart - „Die Futtermittelkontrolle kennt keine Sommerpause.

Einblick in die tägliche Arbeit eines Futtermittelkontrolleurs
Regelmäßige Kontrollen sind ein wichtiger Beitrag, damit Futtermittel sicher und von gleichbleibend hoher Qualität sind. Wir wollen gesunde Tiere und gesunde Lebensmittel“, sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, bei einer amtlichen Vor-Ort-Kontrolle von Futtermitteln am Mittwoch (18. August 2010) in Heilbronn.

Zuständig für die Qualität der Futtermittel sei der Unternehmer, der diese herstellt, damit handelt oder sie verfüttert. Er trage die Verantwortung dafür, dass nur sichere Futtermittel in die Lebensmittelkette gelangten. Umfangreiche Anforderungen seien gesetzlich vorgegeben. Die ergriffenen Maßnahmen müssten durch den Unternehmer schriftlich festgehalten werden. Die amtliche Futtermittelkontrolle prüfe, ob diese gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Nur durch eigenverantwortliches Handeln des Unternehmers in Verbindung mit den Kontrollmaßnahmen durch die zuständige Behörde sei ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Kontrolliert würden Betriebe, die Einzel- und Mischfuttermittel herstellten, Händler und Transporteure, landwirtschaftliche Betriebe sowie fahrbare Mahl- und Mischanlagen. „Die Auswahl der Betriebe erfolgt risikoorientiert, das heißt, größere Betriebe mit hoher Produktion und vielfältigem Sortiment werden häufiger kontrolliert, als beispielsweise ein Händler, der lediglich abgepackte Futtermittel abgibt“, erklärte die Staatssekretärin. Im vergangenen Jahr seien über 1200 Betriebe kontrolliert worden, einige davon mehrfach. 1148 Futtermittelproben seien dabei gezogen worden.

Die Kontrolle eines Betriebes könne sehr unterschiedliche Aspekte berücksichtigen. Wichtig seien gut ausgebildete und geschulte Futtermittelkontrolleure. Bei der Betriebsprüfung würden die Betriebsabläufe unter besonderer Beachtung kritischer Punkte überprüft. Daneben könnten in einer zeitaufwändigen Buchprüfung auch die Unterlagen intensiv beleuchtet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Beprobung und Untersuchung von Futtermitteln. „Heute interessieren wir uns verstärkt dafür, ob unerwünschte, verbotene oder nicht zugelassene Stoffe in Futtermitteln vorhanden sind. Dabei müssen umfangreiche EU-einheitliche Vorgaben eingehalten werden. Zur Gruppe der unerwünschten Stoffe zählen zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle oder Mykotoxine“, so Staatssekretärin Gurr-Hirsch.

Beanstandungsquoten von unter 0,5 Prozent in den vergangenen Jahren wegen Höchstwertüberschreitungen bei unerwünschten Stoffen oder aufgrund des Nachweises verbotener Stoffe zeigten, dass die seit 2000 EU-weit erarbeiteten rechtlichen Regelungen greifen und die Wirtschaft sich ihrer Verantwortung bewusst ist.

Weitere Informationen zum Thema Futtermittelsicherheit sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar. (Pd)

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