Vier Schafhalter hatten für die VDL Klage eingereicht. Von Herrn Schaible wurde dieses Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof zur Prüfung weitergereicht.
Nun hat der EuGH mit Urteilsverkündung vom 17. Oktober 2013 das Urteil gefällt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen rechtsgültig ist. Die individuelle elektronische Kennzeichnung sowie das Führen des Bestandsregisters verstoßen weder gegen die unternehmerische Freiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Das Verfahren wurde ausschließlich über Spendengelder von betroffenen Schaf- und Ziegenhaltern aus Deutschland und auch aus anderen europäischen Ländern finanziert.
Auch wenn das Urteil nicht den Vorstellungen der Branche entspricht, so der VDL-Vorsitzende, Herr C. Lauenstein sowie die stellvertretenden BDZ-Vorsitzenden, Frau H. Eusterwiemann und Herr K.-H. Frank, ist es doch alleine schon ein besonderer Erfolg, dass dieses Thema bis zum EuGH weitergereicht wurde.
Auch habe der EuGH festgestellt, das die
EU-Kommission angehalten sei, diese Regelung regelmäßig auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Zudem sei die EU-Kommission nun wesentlich sensibler bei dem Kennzeichnungsthema, wie beispielsweise bei der Diskussion um die europäische Tiergesundheitsverordnung.
Der Rechtsstreit bis zum EuGH habe auch bewiesen, so die Vertreter von VDL und BDZ, dass die Branche zusammenhalte. Nach der Demonstration 2007 in Berlin und dem Hirtenzug in 2010 wurde mit diesem Rechtsstreit durch Spendengelder u. a. von hunderten Schaf- und Ziegenhaltern sowie befreundeten Organisationen erneut an einem Strang gezogen. Daher gilt ein herzlicher Dank all denjenigen, die diesen Rechtsstreit bis vor den EuGH überhaupt ermöglicht haben. (vdl/bdz)