Die
Tierseuche sei erfolgreich bekämpft worden, teilte das Ministerium am Freitag mit. Landesweit sei die zum Schutz vor einer Ansteckung verhängte Stallpflicht für das Hausgeflügel aufgehoben worden.
Das Federvieh darf somit wieder ins Freie. Alle Beteiligten hätten schnell und konsequent gehandelt, um die auch Vogelgrippe genannte
Seuche einzudämmen. Allerdings habe der jüngste Ausbruch von einigen Geflügelhaltern hohe Verluste gefordert.
In Thüringen war die für Hausgeflügel und Wildvögel hochgefährliche Erkrankung zunächst Anfang Januar in einem Hobbygeflügelbestand im Kreis Nordhausen entdeckt worden. In der zweiten Märzhälfte kam es über einen Geflügelhändler in Nordrhein-Westfalen, der infizierte
Junghennen an einen Geflügelhof im Weimarer Land verkauft hatte, zu einem größeren Ausbruch.
Zwar waren davon keine Unternehmen der Geflügelindustrie betroffen. Allerdings mussten etwa 1.100 Tiere von 36 privaten Haltern notgeschlachtet werden. Weitere 500 Vögel verendeten. Die eingerichteten Sperrbezirke betrafen rund 1.650
Geflügelhalter mit etwa 630.000 Tieren.
Werner mahnte zu weiterer Vorsicht, um erneuten Ausbrüchen vorzubeugen. Sie riet, den Kontakt von Haushühnern, Puten, Enten oder Gänsen mit Wildvögeln zu vermeiden. So sollten Futter- und Wasserstellen von Hausgeflügel so aufgestellt werden, dass Wildvögel nicht an sie gelangen können. Infizierte Wildvögel können die Vogelgrippe auf Hausgeflügel übertragen.
Vogelgrippe-Fälle