Darauf hat der Milchreferent des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Dr. Franz Weyermann, vor dem Arbeitskreis Milch der Kreisbauernschaft Euskirchen vergangene Woche in Gemünd hingewiesen.
Die derzeitige Rechtslage, nach der eine Enthornung bei unter sechs Wochen alten Rindern ohne Betäubung zulässig ist, werde seit einiger Zeit hinterfragt, so etwa im Tierschutzplan des Landes Niedersachsen, machte Weyermann deutlich. Tierschützer forderten sogar ein Verbot der Enthornung.
Der RLV-Referent wies in diesem Zusammenhang auf die Auffassung des RLV-Fachausschusses Milch hin, nach der die Diskussion dringend versachlicht werden müsse. Nach Auffassung des Fachausschusses gelte es dem Thema Arbeitssicherheit unverändert Rechnung zu tragen. Immer wieder gebe es schwere Unfälle, etwa beim Nachkennzeichnen mit Ohrmarken oder im Umgang mit frisch abgekalbten Kühen. Zudem ließen sich Auseinandersetzungen durch Rangordnungskämpfe und sogar gegenseitige Verletzungen behornter Tiere auch in großräumigen Laufställen nicht völlig ausschließen, berichtete Weyermann.
Einem Einsatz Schmerz mindernder Mittel zeige man sich aber aufgeschlossen. Hier gebe es die Möglichkeit einer Sedation zur Ruhigstellung der Tiere sowie einer Anwendung von Schmerzmitteln durch den Tierhalter, die nach dem Enthornen einem erhöhten Schmerzempfinden entgegenwirkten. Dagegen sei eine Betäubung nur durch einen Tierarzt zulässig, so der klarstellende Hinweis des RLV-Referenten.
Darüber hinaus gebe es inzwischen in zunehmendem Maße bei Fleckvieh, vereinzelt aber auch in Holstein-Linien eine genetische Veranlagung für Hornlosigkeit. Allerdings sei die Hornloszucht sehr langwierig, da andernfalls ein extremer Anstieg der Inzucht und eine Verengung des Genpools zu befürchten sei. Eine gezielte Umzüchtung der Holstein-Population würde daher eher 20 als 15 Jahre in Anspruch nehmen. Das Thema Tierschutz bleibe daher auch für die Milcherzeuger eine Herausforderung. (rlv)
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