Tierverluste durch
Seuchen oder durch von Behörden angeordnete Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung werden entschädigt, sagte Gabriel Hesse, Sprecher der Verbraucherschutzministeriums, am Dienstag auf Anfrage.
Die ersten Fälle bei Hausschweinen in Deutschland waren Freitag in Brandenburg zunächst von einem Bio-Betrieb mit 200 Hausschweinen in Neiße-Malxetal südöstlich von Cottbus gemeldet worden sowie von einem Kleinsthalter in Letschin nördlich von Frankfurt (Oder) an der Grenze zu Polen. Am Wochenende wurde ein weiterer Fall aus der Gegend gemeldet, ebenfalls ein Kleinsthalter mit vier Schweinen. Bislang wurden rund 1.270 Fälle der
Seuche bei Wildschweinen nachgewiesen.
Bei der Brandenburger
Tierseuchenkasse sind nach den Angaben derzeit rund 752.000 Schweine gemeldet. Die Rücklagen für Schweine betragen rund 11,5 Millionen Euro. Die aktuellen Gesamtrücklagen betragen derzeit rund 29,2 Millionen Euro. Die Kasse übernimmt Entschädigungen zur Hälfte für die Tiere, für die jährlich Beiträge entrichtet wurden. Den Rest trägt das Land.
Jeder
Tierhalter könne Geld für den Verlust seiner Tiere erhalten, wenn der Amtstierarzt die Tötung der Tiere angeordnet habe, hieß es. Einen Anspruch habe er aber nur, wenn die Tiere gemeldet und Beiträge entrichtet wurden. Die Höhe der
Entschädigung richtet sich nach dem Wert der Tiere. Zum Zeitpunkt der Tötung wird er nach der aktuellen
Marktlage berechnet.