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28.11.2022 | 09:09 | Tiergesundheit 

Entwurf zum Tierarzneimittelgesetz im Ausschuss angenommen

Berlin - Der Ernährungsausschuss des Bundestages hat am Dienstag (22.11.) in einer Sondersitzung mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Entwurf des Tierarzneimittelgesetzes sowie zahlreiche Änderungen weiterer Vorschriften angenommen.

Tierarzneimittelgesetz
Umkehr der Meldepflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt - Direktes Verbot von Wirkstoffgruppen aus Gründen des Tierschutzes nicht ins Gesetz aufgenommen. (c) Tobilander - fotolia.com
Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Erfassung und Minderung des Antibiotikaverbrauchs in der Tierhaltung. Künftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden.

An dem Entwurf der Bundesregierung gibt es jedoch scharfe Kritik. Umstritten ist beispielsweise die vorgesehene Umkehr der Meldepflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt. Bereits in der Bundestagsdebatte zu der Novelle Mitte Oktober und in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss war vor allem Kritik über das hohe Maß an Bürokratie laut geworden, die mit den vorgesehenen Änderungen insbesondere auf die Tierärzte zukomme.

Auch im Ernährungsausschuss zeigte sich dazu ein uneinheitliches Bild. Zufrieden mit den beschlossenen Änderungen äußerte sich die zuständige SPD-Berichterstattern Dr. Franziska Kersten. „In intensiven Verhandlungen haben wir einen ausgewogenen Kompromiss erreicht und offene Haftungsfragen geklärt“, erklärte Kersten gegenüber AGRA-EUROPE.

Tierärzte haften nicht

Kersten erläuterte, dass die Tierärzte künftig die Daten über Antibiotikaanwendungen an die Behörde melden müssten, weil nur ihnen diese Daten im Detail vorliegen. Tierhalter, die dem Antibiotikaminimierungskonzept unterlägen, müssten die Richtigkeit der gemeldeten Daten bestätigen, so dass die Tierärzte hier nicht haftbar gemacht werden könnten, erklärte die SPD-Politikerin.

Bei der Erstellung eines Maßnahmenplans im Falle hoher Therapiehäufigkeit könne ein anderer als der behandelnde Tierarzt hinzugezogen werden; das diene einer größeren Unabhängigkeit. Ein direktes Verbot von Wirkstoffgruppen sei aus Gründen des Tierschutzes nicht ins Gesetz aufgenommen worden, so Kersten. Im Übrigen sei eine Evaluierung der Regelungen zur Antibiotikareduktion neu ins Gesetz verhandelt worden, so dass gegebenenfalls jedenfalls zeitnah nachgesteuert werden könne.

Kahlschlag in Veterinärbetreuung befürchtet

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion hieß es zu der Entscheidung im Ernährungsausschuss, dass das Gesetz nicht nur eine Eins-zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vorsehe, sondern weitere Vorgaben mache. Zudem werde eine Reduzierung der Antibiotikavergabe gefordert, was jedoch seit zehn Jahren bereits der Fall sei. Die Vergabe sei seit 2011 um insgesamt 65 % zurückgegangen.

CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann kritisierte, dass mit den Neuregelungen Rechtsunsicherheiten geschaffen und Mehrkosten bei Tierhaltern und Tierärzten verursacht würden. Verbesserungsvorschläge aus der Landwirtschaft und von Veterinärverbänden seien gar nicht erst berücksichtigt worden. Dieter Stier von der CDU-Fraktion befürchtet gar einen „Kahlschlag in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“.

Die Abgeordneten der Linken bemängelten, dass im Gesetzentwurf die Ursachen für die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung nicht berücksichtigt würden. Dem widersprachen die Vertreter der Ampel-Fraktionen. Der Gesetzentwurf und die Änderungen seien notwendig, so ihre Argumentation. Vor allem könne die Dokumentation der Vergabe nun gründlicher geschehen, weil - falls notwendig und gewünscht - auch ein zweiter Tierarzt hinzugezogen werden könne.
AgE
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