(c) proplanta Möglich wurde dieses Vorhaben durch das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes, das im Juli 2006 in Kraft trat.
Landwirte können zum Gelingen dieses Vorhabens auf einfache Weise beitragen: Sie müssen dazu bei der Abgabe ihrer Meldungen an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) in der Zentralen Datenbank künftig lediglich die betriebliche Produktionsrichtung zusätzlich angeben. Nur mit Hilfe dieser zusätzlichen Angabe bei den HIT-Meldungen ist es möglich, Rückschlüsse zu ziehen auf den Nutzungszweck der Tiere. So müssen zum Beispiel Milchkühe von Mutterkühen unterschieden werden.
Die Angabe "Nutzungsart" liegt jedoch für das einzelne Tier nicht in der HIT-Datenbank vor. Deshalb soll bezüglich der abgekalbten Tiere insbesondere die betriebliche Produktionsrichtung der Rinderhalter (z.B. reiner Milchkuhbetrieb, reiner Mutterkuhbetrieb usw.) als eine Hilfsgröße verwendet werden. Auf diesem Wege kann der Nutzungszweck der Tiere, der mit der Produktionsrichtung des Betriebes eng zusammenhängt, mit hinreichender Genauigkeit bestimmt werden. Dazu werden auch die für das einzelne Rind in der Datenbank gespeicherten Tierdaten verwendet, d.h. insbesondere Alter, Geschlecht und Rasse.
Für Landwirte, die ihre HIT-Meldungen online abgeben, ist seit Anfang März 2007 eine zusätzliche Eingabemaske "Angabe der Produktionsrichtung" freigeschaltet. Dort ist lediglich ein Mausklick bei einer oder mehreren der vorgegebenen Angaben nötig. Für die nicht online-meldenden Landwirte bereiten die Länder entsprechende Verfahren vor.
Die Landwirte werden mit diesem Verfahren entlastet, da so die Rinderbestandserhebung im Rahmen der halbjährlich durchgeführten statistischen Erfassung entfallen kann. Dieses Vorhaben ist ein Teil des von Bund und Ländern getragenen Aktionsplans zur Verringerung der bürokratischen Hemmnisse in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. (PM)
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