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25.03.2021 | 00:33 | Erschreckende Aufnahmen 
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Ermittlungen wegen illegalen Schächtens in Westfalen

Selm - Die Veterinärbehörden ermitteln wegen des Verdachts des illegalen Schächtens Hunderter Schafe und Rinder in einem Schlachthof im westfälischen Selm.

Illegales Schächten?
In Westfalen sollen auf einem Schlachthof systematisch Tiere geschächtet worden sein. Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch Videobilder von Tierrechtlern. Das Umweltministerium spricht von «erschreckenden Filmaufnahmen». (c) proplanta
«Wir gehen nach bisherigen Erkenntnissen dem Verdacht nach, dass es neben dem regulären Schlachtbetrieb eine Linie gab, bei der in den frühen Morgenstunden ohne entsprechende Genehmigung Tiere illegal geschächtet wurden», sagte ein Sprecher des Kreises Unna am Mittwoch. Schon vor Jahren hatte es Hinweise auf Schwarzschlachtungen ohne Betäubung in dem Hof gegeben, später fehlten aber die Beweise.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (Lanuv) sei der Hof nach Hinweisen einer Tierrechtsorganisation am vergangenen Donnerstag von den Behörden geschlossen worden. Die Tierrechtsorganisation «Soko Tierschutz» hatte Videoaufzeichnungen aus dem Hof gemacht und die mutmaßlichen Verstöße angezeigt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund sagte am Mittwoch, das umfangreiche Videomaterial werde noch geprüft, um einen Anfangsverdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu begründen. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

In einem schriftlichen Bericht für den Landtag befasst sich auch das Umweltministerium mit dem Vorgang: «Eine erste Sichtung des Videomaterials lässt erschreckende Filmaufnahmen über Aufhängen von Tieren bei vollem Bewusstsein und Töten durch Kehlschnitt ohne Betäubung erkennen.» Demnach ist nach Informationen der Tierrechtsorganisation die Rede davon, dass allein in diesem Jahr mindestens 117 Schafe und 31 Rinder nachts außerhalb der regulären Schlachtzeiten ohne amtliche Schlachttier und Fleisch-Untersuchungen geschächtet wurden.

Nach Ministeriumsangaben werden bei dieser Schlachtform nach «rituellen Regeln einer Glaubensgemeinschaft» die Tiere ohne vorherige Betäubung mittels Halsschnitt getötet. Sie sterben, in dem sie noch bei Bewusstsein ausbluten. «An der Erheblichkeit des Leidens von Tieren beim Schächten kann kein Zweifel bestehen», stellt der Bericht grundsätzlich klar.

Der gesamte Schlachtbetrieb auf dem Hof sei weiterhin untersagt, so der Kreissprecher. Den beiden Betreibern wurde zudem der Umgang mit Tieren verboten. Zur Zeit prüfe man unter anderem, wohin das Fleisch geliefert wurde, und versuche den Sachverhalt aufzuklären.

Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich den Angaben der Behörden zufolge es sich um ein kleineres Unternehmen, bei dem monatlich etwa 100 Tiere regulär unter amtlicher Überwachung geschlachtet werden. Es beliefere den Einzelhandel in der Dortmunder Region. Die Tierrechtsorganisation «Soko Tierschutz» verwies in einer Mitteilung von Mittwoch auf Bildmaterial aus dem Schlachthof, das dokumentiere, wie Rinder und Schafe «systematisch» und bei vollem Bewusstsein geschlachtet wurden. Die Tierrechtler kritisieren außerdem, dass die Veterinäre so lange nicht eingeschritten seien.

«Wir müssen davon ausgehen, dass schon früher und damit auch mehr Tiere geschächtet wurden, als in den nun gefilmten Fällen», sagte der Kreissprecher. Es habe bereits im Jahr 2002 Hinweise auf betäubungsloses Töten von Rindern und Schafen auf dem Hof gegeben. Das folgende Verfahren sei aber mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Ein erneuter Versuch, den Verdacht zu beweisen, sei dann gescheitert.

«Unsere Mittel sind begrenzt», so der Kreissprecher. Die Behörden hatten laut Kreissprecher in den vergangenen Jahren jeweils Fleischabfälle umgeleitet und untersucht - konnten aber beim zweiten Mal nicht mehr nachweisen, dass die Tiere ohne Betäubung getötet wurden. Das Videomaterial aus dem Stall lege nun nahe, dass die schon sterbenden Tiere mit einem Bolzenschussgerät betäubt wurden, sagte der Sprecher. So soll die illegale Praxis vertuscht worden sein.

In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Der Tierschutz verlangt eine Betäubung, die das Schmerzempfinden der Tiere sicher ausschaltet. Um zugleich die Religionsfreiheit mit entsprechenden Glaubensvorschriften zu gewährleisten, sind Ausnahmen möglich. In Nordrhein-Westfalen sei eine Ausnahmegenehmigung noch nie erteilt worden, betonte das Landesumweltamt. Die tierschutzrechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch.
dpa/lnw
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Kommentare 
maximilian schrieb am 11.04.2021 16:02 Uhrzustimmen(1) widersprechen(1)
Die schwarzgeschlachteten Rinder gehen auch nicht durch die Bücher der landwirtschaftlichen Herkunftsbetriebe.
Halal-Fleisch muss nicht zwangsläufig von betäubungslos geschlachteten Tieren stammen.
§ 4a Abs. 1 Tierschutzgesetz verpflichtet jedermann im Geltungsbereich des Grundgesetzes Tiere vor der Schlachtung zu betäuben.
Deshalb waren die Vorgänge in Selms rechtswidrig.
In der konventionellen Landwirtschaft werden tagtäglich Tiere gequält. Daher haben nach meinem Dafürhalten konventionelle Bauern kein moralisches Recht sich über die rechtswidrigen Vorgänge in Selms zu empören. Das ist scheinheilig.
Meat-Tec schrieb am 06.04.2021 17:19 Uhrzustimmen(1) widersprechen(15)
Hallo liebe Tierschützer,
Ihr solltet euch darüber unterhalten mit all den Weltverbesserern, Gutmenschen mit Wir-empfangen-alle-mit-offenen-Armen Mentalität, Multi-Kuli-Affinen, Deutschland-ist-bunt-Vertretern.
Solange keine Forderung und Verpflichtung besteht, daß fremde Kulturen sich an die Deutschen Gepflogenheiten und Gesetze halten müssen, wird weiterhin "traditionell-glaubensgerech" nach Gewohnheitsrecht geschächtet.
Wenn nicht hier, dann eben in den entsprechenden Ursprungsländern. Gibt es eigentlich auch Tierschützergruppen dort? Wohl eher nicht!
Also findet euch endlich damit ab. Dem Glauben ist eben jedes Mittel recht.
Ulrich Dittmann schrieb am 30.03.2021 19:53 Uhrzustimmen(10) widersprechen(1)
Es handelt sich hier um illegales vorsätzliches und bewußt unbetäubtes Schächten!
Das ist übelste strafbewehrte Tierquälerei.
Ekelerregend wenn das jemand verharmlosen will, wie sehr oft leider linke "Multi-Kulti-Verhätscheler" und "Möchte-gern-Gutmenschen" mit selbstaufgesetztem Heiligenschein

Im Fernsehen waren entspechende Dokumentationen zu diesem Skandal eingestellt.

Einfach widerlich wenn Menschen eine solche vorsätzliche Tierquälerei als "rechtskonform" schönreden.

Kein redlicher Landwirt läßt ein solches Zutodemartern seiner Tiere zu.
maximilian schrieb am 25.03.2021 19:50 Uhrzustimmen(16) widersprechen(31)
Das Halal-Fleisch stammt wohl aus rechtskonformen Schlachtungen, bei denen die Tiere durch eine vorherige Betäubung empfindungs- und wahrnehmungslos werden, und dann durch den Halsschnitt entblutet werden. Dabei wird der Schnitt von einem dafür in behördlicher Einzelgenehmigung zugelassenen Religionsvertreter durchgeführt.
Dafür sind keine Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten erforderlich.
Auf diese Weise werden der Tierschutz und die Religionsfreiheit im Grundgesetz in Einklang gebracht.
Die Rinder und Schafe, die auf diese Weise geschlachtet werden stellen einen erheblichen Einnahmefaktor für die Landwirtschaft dar.
Mehr Aufsicht erfordert mehr Personal und Kapital. Landwirte sind die lautesten Protestierer, wenn es um zusätzliche Kontrollen geht.
Der Sumpf nimmt seinen Ausgang in den landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieben der misshandelten Tiere.
grannus schrieb am 25.03.2021 15:31 Uhrzustimmen(25) widersprechen(13)
Es wurden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt...
Das finde ich sehr verwunderlich! Wieviel Halal Fleisch gibt es denn in den türkisch/arabischen Läden und Restaurants z.B. im Ruhrgebiet? Nach meinem Augenschein raue Mengen - und das ist nicht alles importiert.
Es braucht mehr Aufsicht - und das kann nur klappen, wenn der Tierschutz mit den Finanzämtern zusammenarbeitet. Diese schwarz geschlachteten Tiere haben keine Lebend-/Fleischbeschau und werden sicher nicht durch die Bücher gehen. Da müssen Tierschutz, Hygiene und Finanzamt mal gemeinsam den Sumpf trockenlegen!
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