Dieser EU-Verordnung zufolge sollten Landwirte, Tierärzte und Tierpfleger künftig Tiere nicht mehr weiter als 65 Kilometer transportieren dürfen, ohne einen besonderen Lehrgang inklusive abschließender Prüfung absolviert zu haben.
Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher hatte sich dagegen im
Bundesrat für eine Zuerkennung des nötigen Befähigungsnachweises für diese Berufsgruppen auch ohne Lehrgang und Abschlussprüfung eingesetzt. Da Landwirte oder Tierärzte in Deutschland aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung bereits über die nötige Sachkunde für den Tiertransport verfügen, hätte die Regelung der EU einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, so von Boetticher. Sein Gegenvorschlag: Der Befähigungsnachweis sollte als erbracht gelten, wenn die betreffenden Personen eine bestandene Abschlussprüfung etwa als Landwirt oder Tierpfleger oder ein erfolgreich beendetes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Landwirtschaft bzw. der Tiermedizin vorweisen können. Diesem Vorschlag war der Bundesrat am 12. Oktober 2007 gefolgt.
In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Horst
Seehofer hat auch der zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou diese Position nun ausdrücklich bestätigt. „
Auch die EU-Kommission segnet also die erfolgreiche Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins ab
“, freute sich von Boetticher. „
Unser Ziel war, den Schutz der Tiere auch beim Transport weiterhin zu gewährleisten, zugleich aber realitätsferne Bestimmungen, die lediglich ein Mehr an Bürokratie bedeuten, zu verhindern. Das ist uns gelungen und wird auch in Brüssel so gesehen
“, so der Landwirtschaftsminister. (PD)