Entlang der Küste und in den inneren Küstengewässern mit seinen Bodden, Wieken sowie im Kleinen Haff dürfe insgesamt ein halbes Jahr lang kein Aal gezielt gefangen oder als Beifang angelandet werden. «Dies ist eine weitere Verschärfung zunächst vor allem für die bereits massiv unter Druck stehenden Fischereibetriebe insbesondere der kleinen Küstenfischerei», sagte
Backhaus am Dienstag.
Für den vom Aussterben bedrohten Europäischen Aal soll es nach Worten von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius neue Schutzmaßnahmen geben. Die Kommission hatte eine um drei Monate verlängerte
Schonzeit von sechs Monaten vorgeschlagen. Dies unterstützte nach Angaben des
Bundeslandwirtschaftsministerium auch Deutschland. Es sei jedoch ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung vorgesehen. Verboten ist 2023 außerdem ganzjährig jegliche Freizeitfischerei auf den Aal in den entsprechenden Meeres- und Küstengewässern.
Die EU-Staaten hatten sich in Nacht zum Dienstag auf einen strengen Schutz von Aalen sowie Fangmengen für Kabeljau und andere Bestände im Nordostatlantik geeinigt. Die Regelungen gelten für die Nordsee und Meeres- und Küstengewässern der EU, die in den Regelungsbereich der Gemeinsamen
Fischereipolitik der Union fallen. Hiervon nicht betroffen sind nach Angaben des Schweriner Ministeriums die so genannten Binnengewässer, in denen nationale Regelungen der Mitgliedstaaten gelten. Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen.