In dem Verfahren geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen EU-Prämien für Naturschutzflächen gewährt werden. Eine Reihe deutscher Behörden hatten Schafhaltern diese Prämien aberkannt. Mazák folgt der Argumentation betroffener Landwirte: Zwischen Naturschutz und Landwirtschaft bestehe kein Gegensatz, sondern die Ziele ergänzen sich. Daher müssen Naturschutzflächen, auf denen Schafe geweidet werden, bei der Prämienzahlung berücksichtigt werden.
Die Schlussanträge bereiten die Entscheidung des EuGH vor. In der Regel folgt der Gerichtshof dem Entscheidungsvorschlag. Sollte dies auch in diesem Fall so sein, so hat das Verfahren weitreichende Bedeutung für die Einkommen der Schafhalter, da Schafe in großem Umfang zur ökologischen Bewirtschaftung und zur Freihaltung von Naturschutzflächen eingesetzt werden.
Das EuGH-Verfahren wurde aus diesem Grund durch die Vereinigung der Berufsschäfer in der Vereinigung der Landesschafzuchtverbände als Musterverfahren unterstützt. (VDL)
|
|