(c) proplanta Nach einer Entscheidung der UN-Organisation CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) dürfen Aserbaidschan, Iran, Kasachstan, Russland und Turkmenistan in diesem Jahr eine begrenzte Menge Kaviar auf dem Weltmarkt verkaufen.
Wie ein UN-Vertreter mitteilte, sei davon jedoch Kaviar der Sorte Beluga weiterhin ausgenommen. Noch im vergangenen Jahr hatte CITES den Export von kaspischem Kaviar nicht zugelassen, um die vom Aussterben bedrohten Störarten zu schützen, die zur Kaviargewinnung gefangen werden. Einzig Iran durfte Kaviar verkaufen.
Kaviar und Fleisch von drei kaspischen Störarten (dem russischen und dem persischen Stör sowie dem Sternhausen) sei nun wieder für den Weltmarkt zugelassen. Die CITES mit Sitz in Genf habe allerdings nach eigenen Angaben die Exportquoten um 15% verglichen mit 2005 reduziert, nachdem die Regierungen übereingekommen waren, ihre Fangmengen für drei der sechs kaspischen Störarten um 20% zu verringern.
Die Entscheidung, das Exportverbot für Beluga-Kaviar aufzuheben, sei vertagt worden, da die fünf Staaten keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hätten, teilte die CITES mit. Die Regierungen hätten nun einen weiteren Monat Zeit, Datenmaterial zu liefern, bevor der Ausschuss eine endgültige Entscheidung treffe. DJG/DJN/jst/sru/3.1.2007
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