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09.10.2011 | 10:23 | Imkereiförderung 

Förderprogramme zugunsten der Imkerei sollen weitergeführt werden

Schwerin - Auf dem heutigen Deutschen Imkertag 2011 in Stralsund unterstrich der Staatssekretär im Landwirtschafts- und Umweltministerium Dr. Karl Otto Kreer die große Bedeutung der Bienen und der Arbeit der Imker für die Natur.

Imkerei

In Mecklenburg-Vorpommern halten rund 1.800 Imker ca. 22.000 Bienenvölker. Dieses Niveau ist seit Jahren stabil. Neben 30 Berufsimkereien gibt es auch eine große Zahl an Nebenerwerbs- und Hobbyimkern.

Das Land unterstützt die Imkerei jährlich mit knapp 370.00 Euro und fördert mit den Zuschüssen u. a. folgende Bereiche:

  • Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung,
  • Varroabehandlung,
  • Honiguntersuchungen,
  • die Arbeit des Bienenzuchtzentrums Bantin
  • sowie die Unterhaltung der Beleg- und Besamungsstellen und andere Zuchtaufgaben.

Der zunehmende Anbau von Energiepflanzen wie Winterraps wirkt sich negativ auf den Erhalt der Nahrungs- und Nährstoffressourcen für die Bienenwirtschaft aus. Das Ministerium hat sich dieses Problems angenommen und fördert seit 2009 die Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen aus verschiedenen Blütenpflanzenarten, die den Bienen dienen.

"Seit Mai 2009 erhält nun jeder landwirtschaftliche Betrieb, der sich am Blühflächenprogramm beteiligt, von EU und Land eine Fördersumme von 540 € pro Hektar, wenn er insektenfreundliche Saatmischungen ausbringt.

Die geförderten Flächen sind auf zwei Hektar pro Betrieb begrenzt. Das Besondere dieser Vereinbarung ist, dass Landwirte nur Gelder erhalten, wenn vorher eine vertragliche Vereinbarung mit dem Imker über die Art der Anpflanzung geschlossen wurde. So ist es unseren Imkern erstmals möglich, über die Blühmischungen und damit das Pollenangebot in den Regionen über einen längeren Zeitraum mitzuentscheiden. Die Blühflächen für Bienen haben nach drei Antragsjahren einen Flächenumfang von ca. 970 ha in 575 Betrieben und damit eine erfreulich hohe Akzeptanz", erklärte der Staatsekretär auf dem Imkertag. Das Ministerium wolle sich dafür einsetzen, dass diese Programme zugunsten der Imkerei auch in der neuen EU-Förderperiode beibehalten bzw. neu aufgelegt werden können.

Der Staatssekretär ging in seinem Grußwort auch auf das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu gentechnisch veränderten Pollen im Honig ein. Das Urteil schaffe nach jahrelangem Rechtsstreit endlich Klarheit für die Imker, aber auch für Behörden, den Handel und die Verarbeitung. "Allerdings dürfen die Probleme, die sich aus den nicht vorhandenen Kennzeichnungsregeln ergeben, nicht ausgeblendet werden. Das Urteil bestärkt zudem die Haltung der Landesregierung, eine klare und uneingeschränkte Kennzeichnung zu fordern. Dies bezieht sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern trifft auch für Arzneimittel, Textilien und andere Gebrauchsgegenstände zu, bei deren Herstellung das Verfahren Gentechnik zur Anwendung kommt. Das Urteil ist somit eine weitere Aufforderung an den Bund, sich konsequenter für die Kennzeichnung einzusetzen. Dies muss europaweit einheitlich geschehen - eine deutsche Insellösung ist nicht ausreichend", so Dr. Kreer. (PD)
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