Laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums nahm die verwendbare Inlandserzeugung an Eiern in den Jahren 2006 bis 2010 um 1,96 Milliarden oder fast 16 % auf zuletzt 10,62 Milliarden Stück ab. Da zudem aber gleichzeitig der Eierverbrauch in Deutschland um 566 Millionen Stück beziehungsweise gut 3 % zunahm, musste verstärkt auf Eier aus dem Ausland zurückgegriffen werden. So erhöhten sich die Einfuhren an Schaleneiern im Berichtszeitraumum 2,63 Milliarden oder mehr als 44 % auf 8,57 Milliarden Stück imvergangenen Jahr.
Die Importe von Eiprodukten wurden dagegen bezogen auf ihren Schaleneierwert nur um 3 % auf zuletzt 2,05 Milliarden Stück ausgebaut. Vom gesamten Inlandsverbrauch an Eiern entfielen im Jahr 2010 dem Ministerium zufolge 961 Millionen Stück auf Bruteier. Der Nahrungsverbrauch belief sich auf bundesweit insgesamt etwa 17,47 Milliarden Eier; das waren gut 1 % mehr als 2006.
Der Selbstversorgungsgrad Deutschlandsmit Eiern betrug im vergangenen Jahr 58,3 %, was einen neuen Tiefstand bedeutete. Im Jahr 2008 hatten rein rechnerisch noch 68,8 % aller im Bundesgebiet verbrauchten Eier aus heimischer Erzeugung gestammt.
Der Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung hierzulande wurde bereits Ende 2009 vollzogen. In den anderen EU-Mitgliedstaaten ist die konventionelle Käfighaltung noch bis Ende 2011 möglich. Dies hat zur Veränderung in der Produktionsstruktur geführt: Während vor fünf Jahren bundesweit noch mehr als 70 % der Legehennen in konventionellen Käfigen gehalten wurden, belief sich dieser Anteil im vergangenen Jahr dem Berliner Agrarressort zufolge auf lediglich noch 18,2 %. Mit 62,8 % ist 2010 der Großteil der Legehennen in der Bodenhaltung untergebracht gewesen; im Jahr 2006 waren es erst 15,1 %.
Nach dem Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung stünden dem Verbraucher aus deutscher Produktion Eier aus ökologischer Erzeugung, der Freilandhaltung, der Bodenhaltung und der Kleingruppenhaltung zur Verfügung. Durch die obligatorische EU-weite Kennzeichnung bei Eiern der Güteklasse A könnten die Konsumenten sowohl die Haltungsform als auch die Herkunft des Eis feststellen.
Die Kennzeichnung der Eier in der Schale ist EU-weit einheitlich in den Vermarktungsnormen für Eier geregelt. Diese gilt für unverarbeitete Eier, aber nicht für gekochte und gefärbte Eier gelten, denn als verarbeitete Lebensmittel unterliegen sie dem allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht, das ebenfalls EU-weit geregelt ist. Verpflichtende Angaben über Haltungsformen sind hier nicht vorgesehen. Den Herstellern ist es auf freiwilliger Basis aber möglich, bei Lebensmitteln, die Eier enthalten, auch die Haltungsform mit anzugeben. (AgE)