«Fünf Prozent der Honige sind nach dem EuGH-Urteil nicht verkehrsfähig, da sie Pollen aus in der EU nicht für Lebensmittel zugelassenen Pflanzen enthalten», berichtete die «tageszeitung» (Dienstag) unter Berufung auf den Honig-Verband.
Dieser vertritt die wichtigsten deutschsprachigen Importeure und Abfüller. (dpa)
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