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07.07.2012 | 21:25 | Novelle 

Futtermittelrecht soll weiter verschärft werden

Berlin - Das Futtermittelrecht in Deutschland wird in einzelnen Punkten weiter verschärft. Der Bundesrat stimmte am Freitag der elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen zu, mit der rechtliche Konsequenzen aus dem Dioxin-Geschehen von Anfang des vergangenen Jahres gezogen werden.

Futtermittel
(c) proplanta
Mit der Novelle wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt. Danach werden unter anderem eine Trennung von Fetten für Futtermittel von solchen Fetten vorgeschrieben, die für die technische Industrie bestimmt sind und die die Anforderungen an Futterfette nicht erfüllen, sowie die rechtlichen Vorgaben für Futtermittelkontrollen ausgeweitet.

Abgeleitet von den Vorgaben des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ unterliegen künftig auch Betriebe, die aus Fetten oder Ölen beziehungsweise aus Fettsäuren pflanzlichen oder tierischen Ursprungs hergestellte Fette, Öle, Fettsäuren, mit Glycerin veresterte Fettsäuren, Mono- und Diglyceride von Fettsäuren oder Salze von Fettsäuren, die sie jeweils nicht selbst hergestellt haben, Einzelfuttermittel oder Mischfutter lose in den Verkehr bringen, einer behördlichen Zulassungspflicht. Maßgeblich ist, dass die Futtermittel unter ausschließlicher Verwendung der genannten Stoffe hergestellt werden.

Die Zulassung wird auf Antrag erteilt; sie stellt eine Informationspflicht dar. Die Betriebe sind verpflichtet, ein Verzeichnis über die von ihnen erworbenen Stoffe zu führen und es fünf Jahre aufzubewahren.

Laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürften etwa 60 Betriebe in Deutschland dieser Zulassung bedürfen. Das Ministerium kalkuliert für die gesamte betroffene Wirtschaft mit einem Kostenaufwand von einmalig rund 3.000 Euro sowie anschließend jährlich 35 000 Euro. (AgE)
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