Das teilte die zuständige Behörde für Justiz und
Verbraucherschutz am Donnerstag mit. «In Norddeutschland wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen», hieß es in einer Behördenmitteilung. In Hamburg habe es bislang aber noch keinen Fall gegeben.
Dennoch dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobby-Halter.
«Die Stallpflicht senkt das Risiko einer
Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden», teilte die Behörde weiter mit. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht drohen Bußgelder.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt.