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16.07.2022 | 13:02 | Aviäre Influenza 

Geflügelpest-Ausbruch in Gänse- und Hähnchenmast bei Flensburg

Kiel/Markerup - In einem Geflügelhaltungsbetrieb mit rund 12.000 Gänsen und Masthähnchen im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest festgestellt worden.

Gänsemastbetrieb
Die sonst vor allem im Winter auftretende Geflügelpest erfasst in diesem Jahr offensichtlich auch im Sommer immer mehr Tiere. Zuerst wurden vermehrt tote Wildvögel gefunden. Nun hat die Tierseuche auch einen renommierten Mastbetrieb bei Flensburg erreicht. (c) proplanta
Wie eine Sprecherin des Agrarministeriums am Samstag in Kiel sagte, handelt es sich dabei um den bislang größten Ausbruch der hoch ansteckenden Tierseuche in Schleswig-Holstein in diesem Jahr. Die Infektion mit dem Virus-Subtyp H5N1 sei durch Analysen im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems (Mecklenburg-Vorpommern) am Freitagabend bestätigt worden. Im nationalen Referenzlabor für die auch Vogelgrippe genannte Krankheit waren Gewebeproben toter Tiere untersucht worden.

Bereits am Donnerstag seien in kürzester Zeit Krankheitssymptome aufgetreten und etwa 2.000 Tiere verendetet, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Ihren Angaben zufolge sollte der gesamte Tierbestand des betroffenen Unternehmens bis Samstagabend getötet und dann fachgerecht entsorgt werden.

Das treffe auch auf 5.600 Gänse eines weiteren Betriebs in nächster Nähe zu, in dem ebenfalls infizierte Tiere gefunden wurden. Um die beiden betroffenen Höfe wurden im Umkreis von drei Kilometern Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Die damit verbundenen zusätzlichen Einschränkungen wie etwa das Verbot für den Transport von lebendem Geflügel, gelten bereits ab Sonntag.

Das Agrarministerium nahm den Ausbruch in dem großen, auf Freilandhaltung ausgerichteten Mastbetrieb in Markerup zum Anlass, private und kommerzielle Geflügelhalter erneut zur Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu ermahnen. Die Vorgaben waren erst Ende 2021 als Reaktion auf zunehmende Infektionsfälle verschärft worden.

Laut Ministerium sollten die betrieblichen Biosicherheitsvorkehrungen nochmals kritisch geprüft und wo nötig optimiert werden. Insbesondere gelte es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu vermeiden. Die Fütterung dürfe nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen erfolgen, Oberflächenwasser nicht zum Tränken der Tiere genutzt werden.

Wildvögel gelten als Überträger der Krankheit. In den zurückliegenden Wochen waren unter Wildvogelbeständen wieder verstärkt Fälle von Geflügelpest festgestellt worden. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts wurde im ersten Halbjahr in Deutschland bei knapp 1.000 toten Wildvögeln die hochansteckende Virusvariante H5N1 nachgewiesen. Besonders betroffen seien die Küstenregionen mit ihren Brutgebieten. Zudem seien in 31 Haustierbeständen Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln registriert worden.
dpa/lno
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