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26.04.2023 | 11:05 | Stallpflicht 

Geflügelpest-Fälle: Strikte Stallregeln im Kreis Neu-Ulm

Neu-Ulm - Weil im Landkreis Neu-Ulm mehr als 1.200 tote Wildvögel gefunden wurden, müssen Tierhalter im Risikogebiet ihre Hühner, Enten und Gänse nun in geschlossenen Ställen oder vergleichbaren Einrichtungen unterbringen.

Geflügelpest-Fälle Neu-Ulm
(c) proplanta
Das Landratsamt Neu-Ulm erließ zum Schutz vor der Geflügelpest eine entsprechende Allgemeinverfügung zur sogenannten Aufstallungspflicht. Das Risikogebiet umfasst den Angaben nach mit einem Radius von jeweils fünf Kilometern die Bereiche um den Plessenteich sowie den Ludwigsfelder Baggersee.

Auch mehrere Uferstreifen an Donau, Iller und Roth sowie um größere Seen gehören dazu. Dort waren in den vergangenen Tagen Hunderte tote Vögel - vor allem Lachmöwen - gefunden worden. Sie wiesen laut Analysen des Friedrich-Löffler-Instituts den Erreger der Geflügelpest (H5N1) auf.
dpa/lby
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