In Risikogebieten muss Federvieh nun landesweit in den Stall. «Ich erwarte jetzt, dass die von den Landkreisen erlassene risikoorientierte Stallpflicht sowie alle sonstigen Maßnahmen der Biosicherheit eingehalten werden», sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Die
Übertragung des Virus müsse verhindert werden. Gegen die Gefahr aus der
Luft helfe nur die strikte Einhaltung der Stallpflicht.
Nach dem Erlass sollen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse in den Stall, wenn sie beispielsweise in Feuchtgebieten oder an Uferflächen gehalten werden. Denn dort rasten Wildvögel üblicherweise. Das bedeutet, dass das Geflügel nur in geschlossenen Ställen gehalten werden darf oder in Gehegen mit bestimmten Schutzvorrichtungen, die einen Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindern.
In Sachsen war das HPAI-Virus erstmals am 19. November bei einer Wildente im Landkreis Nordsachsen amtlich festgestellt worden. Am 25. Dezember folgte der erste Fall in einem Gänsezuchtbetrieb im Landkreis Leipzig mit 9.068 betroffenen Tieren. Am 30. Dezember kam es zu einem Ausbruch in einer privaten
Hühnerhaltung im Landkreis Leipzig mit 79 betroffenen Tieren. Nach den beiden Vogelgrippe-Fällen im Landkreis Leipzig hatten die Landkreise Nordsachsen, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis vielerorts Risikogebiete definiert und eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.