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18.10.2017 | 06:05 | Massentierhaltung 

Gegner feiern Urteil gegen Schweinemastanlage - Fortgang ungewiss

Potsdam - Die Gegner der geplanten Schweinemastanlage für 37.000 Tiere in Haßleben (Uckermark) haben ihren juristischen Etappensieg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gefeiert.

Schweinemastanlage
Seit 14 Jahren kämpfen Umwelt- und Tierschützer gegen eine geplante Großmastanlage für Zehntausende Schweine in der Uckermark. Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gibt es einen juristischen Etappensieg. Doch die Auseinandersetzungen könnten weiter gehen. (c) proplanta
Das Gericht hatte die Genehmigung für die umstrittene Anlage nach einer Klage von Umwelt- und Tierschützern am Montagabend aufgehoben. «Die Kombination aus Bürger- und Verbandsengagement hat nach langer Zeit zu diesem Erfolg geführt», sagte Kläger-Anwalt Peter Kremer am Dienstag. Allerdings hegen die Anwälte des Investors Zweifel an der Entscheidung.

Neben den Klägern, dem Brandenburger Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), dem Naturschutzbund (Nabu) und dem Deutschen Tierschutzbund, hatten auch eine Bürgerinitiative und eine Stiftung die Klage unterstützt. In der Anlage will ein niederländischer Unternehmer rund 37.000 Shweine mästen, dazu hatte er eine entsprechende Genehmigung des Landesumweltamtes. Die Gegner befürchten dagegen schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und sorgen sich um die Haltungsbedingungen für die Tiere.

Die Potsdamer Richter begründeten ihr Urteil mit bauplanungsrechtlichen Mängeln und ließen keine Berufung zu. «Dadurch macht das Verwaltungsgericht deutlich, dass es die vom Landesumweltamt erteilte Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben für sehr eindeutig rechtswidrig hält», meinte der Vorsitzende des Brandenburger Nabu, Friedhelm Schmitz-Jersch.

Der Sprecher des beklagten Landesumweltamts, Thomas Frey, hielt sich dagegen weitere juristische Schritte offen. «Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über eine mögliche Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden», erklärte Frey.

Der Anwalt des Investors, Matthias Dombert, erklärte am Dienstag ebenfalls, zunächst die Entscheidungsgründe abwarten zu wollen. Komme es allerdings so, wie es sich in der mündlichen Verhandlung angehört habe, werde er seinem Mandanten weitere Schritte empfehlen. Bereits am Montag hatte Dombert sich zuversichtlich gezeigt, dass die Pläne für die Mastanlage trotz aller Widerstände umgesetzt werden können.

Inzwischen gebe es bessere Filtertechnik, so dass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer ausfielen, argumentierte er. Kläger-Anwalt Kremer zeigte sich dagegen am Dienstag «einigermaßen optimistisch», dass das Urteil Bestand haben wird - auch wenn es darüber erst in einigen Jahren Klarheit geben könnte. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte am Dienstag auf Nachfrage vor Journalisten, die Landesregierung und die Behörden müssten sich bei Genehmigungsverfahren neutral verhalten. Zudem gehe es in Haßleben um Bundesrecht.

Ähnlich äußerte sich der Sprecher von Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD), Jens-Uwe Schade: «Minister Vogelsänger wird sich weder politisch noch sachlich zum Fall Haßleben äußern können.» Die zuständige Genehmigungsbehörde sei vielmehr das Landesamt für Umwelt. Die Behörde ist dem Ministerium nachgeordnet.

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Benjamin Raschke, meinte hingegen: «Wenn das jetzt nicht ein Weckruf war für die SPD, dann weiß ich nicht, worauf die noch wartet.» Die bisherige Politik, den Investoren «den roten Teppich auszurollen und Tierhaltung unter unwürdigen Bedingungen durchzusetzen», sei spätestens mit diesem Urteil gescheitert.
dpa
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