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12.04.2014 | 07:38 | Finanzierung von Tierheimen 

Gemeinde muss für ausgesetzte Haustiere aufkommen

Kassel - Ein streunender Hund, eine verletzte Katze - wer ein herrenloses Tier findet, bringt es meist zum Tierheim.

Tierheim-Tier
(c) proplanta
Doch wer zahlt für die Versorgung und Unterbringung der Vierbeiner?

In einem Fall aus Reiskirchen (Kreis Gießen) muss die Gemeinde nun für die Pflegekosten aufkommen. Diese nahm am Donnerstag in Kassel vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (VG) zurück.

«Dies ist ein geniales Urteil für den Tierschutz in Hessen», sagte Cornelia Konrad, Tierärztin und Vorstandsmitglied des Vereins Tierfreundlich, der nach eigenen Angaben bis zu 500 Hunde und Katzen pro Jahr versorgt.

Tierfreundlich hatte 2007 und 2008 für 31 abgegebene Hunde und Katzen aus dem Gemeindegebiet rund 6.100 Euro verlangt. Die Gemeinde weigerte sich zu zahlen, der Fall kam bis vor den VGH. In der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass wohl ein ähnliches Urteil wie vor dem VG zu erwarten wäre, das zugunsten des Vereins entschieden hatte.

«Der rechtliche Hinweis war eindeutig», sagte die Vertreterin der Gemeinde, Anwältin Manuela Siedenschnur vom Hessischen Städte- und Gemeindebund. Das VG habe den Einzelfall entschieden, ein VGH-Urteil wäre möglicherweise darüber hinausgegangen. Dies habe man vermeiden wollen, begründete sie den Schritt.

Der Rechtsstreit bezog sich auf die Jahre 2007 bis Mitte 2008, dann schloss die mittelhessische Gemeinde einen Vertrag über die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren mit dem Tierschutzverein Gießen. Dorthin verweist Tierfreundlich seitdem Finder von Katzen und Hunden aus Reiskirchen.

Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, wie Fundtiere rechtlich zu bewerten sind. Das VG hatte die Gemeinde verurteilt, für die Kosten aufzukommen, weil der Verein eine Fundbehörde für die Tiere dargestellt habe.

Die Gemeinde dagegen argumentierte, dass die Tiere keine Fundtiere sind, sondern herrenlos, weil die meisten von ihren Haltern ausgesetzt worden sind. Damit sei die Gemeinde nicht mehr zuständig. Der Vorsitzende Richter am VGH stellte aber bereits zu Beginn der Verhandlung klar, dass nach dem Tierschutzgesetz ehemalige Haustiere nicht als herrenlos gelten können.

«Das ist aus Sicht des Tierschutzes ein erfreuliches Ergebnis», sagte Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin. Die Gemeinden seien verpflichtet, sich um Fundsachen zu kümmern und könnten sich bei Tieren nun nicht mehr aus der Verantwortung stehlen. Ralf Kurtze vom Landestierschutzverband Hessen betonte, die Entscheidung gebe den Vereinen die Rechtssicherheit, ihre Kosten auch abrechnen zu können. (dpa/lhe)
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