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11.08.2012 | 19:13 | Tätowierung 

Gericht untersagt Tattoo-Stube für Tiere

Münster - Das Tätowieren von Tieren zur Zierde ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen ist mit seinem Vorhaben, eine Tätowierstube für Tiere aufzumachen, vor Gericht gescheitert.

Pferde
(c) proplanta
Die obersten NRW-Verwaltungsrichter am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigten mit ihrem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Az: 20 A 1240/11).

Der Pferdehalter wollte seinem Pony das Markenzeichen der Rolling Stones, eine Zunge, auf den Oberschenkel tätowieren. Der Kreis Coesfeld hatte ihm das verboten. Mit einem Tattoo würden dem Pony «ohne vernünftigen Grund» Schmerzen zugefügt, befanden die Richter.

Hinter dem Tierschutz hätten die wirtschaftlichen Interessen des Pferdehalters zurückzustehen, der einen «Tätoservice für Tiere» als Gewerbe angemeldet hatte. Revision ließ das OVG nicht zu. (dpa)
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