20.04.2010 | 04:22 | Jagdjahr 2010/11
Handlungsprogramm gegen Schweinepest und überhöhte Schwarzwildbestände verabschiedetMainz - Nachdem das Handlungsprogramm zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest und Reduzierung erhöhter Schwarzwildbestände im vergangenen Jahr nach einer Zunahme von Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft überarbeitet wurde, konnte das Programm nun auch für das Jagdjahr 2010/2011 verlängert werden. |
Folgende Empfehlung wurde verabschiedet und veröffentlicht:
Gemeinsame Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V., der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. und des Gemeindeund Städtebundes Rheinland-Pfalz für das Jagdjahr 2010/2011.
Um Rückschlägen bei der fortgesetzten Bekämpfung der Schweinepest vorzubeugen und um die Schwarzwildbestände auf eine den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasste Bestandsdichte zu führen, fordern die Unterzeichner die Umsetzung der nachfolgenden, gemeinsam erarbeiteten Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen:
- Der Schwarzwildbestand ist in allen Landesteilen von Rheinland-Pfalz deutlich zu verringern. Die zuständigen Behörden werden die jagd- sowie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften konsequent anwenden und deren Einhaltung kontrollieren.
- Das Schwarzwild muss ganzjährig intensiver bejagt werden. Die Schonzeit für Schwarzwild bleibt in Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres aufgehoben.
- Frischlinge sind umfassend und unabhängig von ihrer Verwertbarkeit zu bejagen.
- Der Abschuss der Zuwachsträger (weibliche Stücke) ist deutlich zu steigern. Bachen, die noch erkennbar abhängige Frischlinge führen, sind zu schonen. Bei sich bietender Auswahlmöglichkeit gilt jedoch weiterhin die Regel: „jung vor alt“.
- Jegliche Beschränkungen der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- oder Altersvorgaben erschweren den erforderlichen Reduktionsabschuss und sind zu unterlassen.
- Großräumige, revierübergreifende Bewegungsjagden gelten als besonders effektive Form der Schwarzwildbejagung und sind vermehrt durchzuführen.
- In den Mondphasen und bei Schneelage sollen Gemeinschaftsansitzjagden auf Schwarzwild durchgeführt werden, nach Möglichkeit revierübergreifend.
- Der künstliche Futtereintrag ist zu minimieren. Jäger, Grundeigentümer, Landnutzer und Jagdbehörden sollen Verstößen gegen die Fütterungs- und Kirrungsbestimmungen entschieden entgegen treten. Im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtung sind Forstbeamte verpflichtet, ordnungswidriges Verhalten anzuzeigen.
- Bei engagierter und tierschutzgerechter Betreuung hat sich der Einsatz von Frischlingsfallen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung bewährt und wird unterstützt. Frischlingsfallen können bei den Forstämtern ausgeliehen werden. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. und Landesforsten Rheinland-Pfalz bieten Lehrgänge über den Umgang mit Frischlingsfallen an.
- Die Jagdausübungsberechtigten sollen revierlose Jägerinnen und Jäger am Abschuss von Schwarzwild beteiligen. Der Landesjagdverband fordert seine Mitglieder hierzu nochmals auf.
- Für die Erlegung von Schwarzwild werden in der staatlichen Regiejagd keine Jagdbetriebskostenbeiträge erhoben.
- Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unterstützen die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur, insbesondere durch Anlegen von Schussschneisen - soweit hierdurch keine wirtschaftlichen Einbußen durch Wegfall von Fördermitteln zu besorgen sind. Sie fördern zudem die Bejagung durch sofortige Verständigung der Jagdausübungsberechtigten bei Einwechseln von Schwarzwild in gefährdete Kulturen. Die Bauern- und Winzerverbände fordern ihre Mitglieder auf, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen.
- Die Unterzeichner appellieren an die Kreisverwaltungen und Verwaltungen kreisfreier Städte, ihre Möglichkeiten der Gebührenreduzierung für die Trichinenbeschau beim Schwarzwild, insbesondere bei Frischlingen, voll auszuschöpfen.
- Die orale Immunisierung des Schwarzwildes wird an Köderauslageplätzen in den Impfgebieten durchgeführt. Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Impfung der Wildschweine, bekräftigt die Jägerschaft ihren Willen zur vollen Unterstützung dieser Maßnahme.
- Die unschädliche Beseitigung der Aufbrüche sowie des viruspositiven Schwarzwildes durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt wird in den Impfgebieten weiterhin finanziell durch das Land unterstützt.
Die Unterzeichner appellieren an alle Verantwortlichen vor Ort, ihre Bemühungen um die Bejagung des Schwarzwildes gemäß den vorgenannten Punkten weiter zu verstärken, damit die notwendige deutliche Reduktion der Schwarzwildbestände allein mit jagdlichen Maßnahmen gelingt. (bwv)
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