Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
20.04.2010 | 04:22 | Jagdjahr 2010/11  
Diskutiere mit... 
   1   2

Handlungsprogramm gegen Schweinepest und überhöhte Schwarzwildbestände verabschiedet

Mainz - Nachdem das Handlungsprogramm zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest und Reduzierung erhöhter Schwarzwildbestände im vergangenen Jahr nach einer Zunahme von Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft überarbeitet wurde, konnte das Programm nun auch für das Jagdjahr 2010/2011 verlängert werden.

Handlungsprogramm zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest und Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände für das Jagdjahr 2010/2011 verabschiedet

Folgende Empfehlung wurde verabschiedet und veröffentlicht:

Gemeinsame Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V., der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. und des Gemeindeund Städtebundes Rheinland-Pfalz für das Jagdjahr 2010/2011.

Um Rückschlägen bei der fortgesetzten Bekämpfung der Schweinepest vorzubeugen und um die Schwarzwildbestände auf eine den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasste Bestandsdichte zu führen, fordern die Unterzeichner die Umsetzung der nachfolgenden, gemeinsam erarbeiteten Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen:

  1. Der Schwarzwildbestand ist in allen Landesteilen von Rheinland-Pfalz deutlich zu verringern. Die zuständigen Behörden werden die jagd- sowie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften konsequent anwenden und deren Einhaltung kontrollieren.
  2. Das Schwarzwild muss ganzjährig intensiver bejagt werden. Die Schonzeit für Schwarzwild bleibt in Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres aufgehoben.
  3. Frischlinge sind umfassend und unabhängig von ihrer Verwertbarkeit zu bejagen.
  4. Der Abschuss der Zuwachsträger (weibliche Stücke) ist deutlich zu steigern. Bachen, die noch erkennbar abhängige Frischlinge führen, sind zu schonen. Bei sich bietender Auswahlmöglichkeit gilt jedoch weiterhin die Regel: „jung vor alt“.
  5. Jegliche Beschränkungen der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- oder Altersvorgaben erschweren den erforderlichen Reduktionsabschuss und sind zu unterlassen.
  6. Großräumige, revierübergreifende Bewegungsjagden gelten als besonders effektive Form der Schwarzwildbejagung und sind vermehrt durchzuführen.
  7. In den Mondphasen und bei Schneelage sollen Gemeinschaftsansitzjagden auf Schwarzwild durchgeführt werden, nach Möglichkeit revierübergreifend.
  8. Der künstliche Futtereintrag ist zu minimieren. Jäger, Grundeigentümer, Landnutzer und Jagdbehörden sollen Verstößen gegen die Fütterungs- und Kirrungsbestimmungen entschieden entgegen treten. Im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtung sind Forstbeamte verpflichtet, ordnungswidriges Verhalten anzuzeigen.
  9. Bei engagierter und tierschutzgerechter Betreuung hat sich der Einsatz von Frischlingsfallen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung bewährt und wird unterstützt. Frischlingsfallen können bei den Forstämtern ausgeliehen werden. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. und Landesforsten Rheinland-Pfalz bieten Lehrgänge über den Umgang mit Frischlingsfallen an.
  10. Die Jagdausübungsberechtigten sollen revierlose Jägerinnen und Jäger am Abschuss von Schwarzwild beteiligen. Der Landesjagdverband fordert seine Mitglieder hierzu nochmals auf.
  11. Für die Erlegung von Schwarzwild werden in der staatlichen Regiejagd keine Jagdbetriebskostenbeiträge erhoben.
  12. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unterstützen die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur, insbesondere durch Anlegen von Schussschneisen - soweit hierdurch keine wirtschaftlichen Einbußen durch Wegfall von Fördermitteln zu besorgen sind. Sie fördern zudem die Bejagung durch sofortige Verständigung der Jagdausübungsberechtigten bei Einwechseln von Schwarzwild in gefährdete Kulturen. Die Bauern- und Winzerverbände fordern ihre Mitglieder auf, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen.
  13. Die Unterzeichner appellieren an die Kreisverwaltungen und Verwaltungen kreisfreier Städte, ihre Möglichkeiten der Gebührenreduzierung für die Trichinenbeschau beim Schwarzwild, insbesondere bei Frischlingen, voll auszuschöpfen.
  14. Die orale Immunisierung des Schwarzwildes wird an Köderauslageplätzen in den Impfgebieten durchgeführt. Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Impfung der Wildschweine, bekräftigt die Jägerschaft ihren Willen zur vollen Unterstützung dieser Maßnahme.
  15. Die unschädliche Beseitigung der Aufbrüche sowie des viruspositiven Schwarzwildes durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt wird in den Impfgebieten weiterhin finanziell durch das Land unterstützt.

Die Unterzeichner appellieren an alle Verantwortlichen vor Ort, ihre Bemühungen um die Bejagung des Schwarzwildes gemäß den vorgenannten Punkten weiter zu verstärken, damit die notwendige deutliche Reduktion der Schwarzwildbestände allein mit jagdlichen Maßnahmen gelingt. (bwv)

Kommentieren Kommentare lesen ( 1 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
Horst Dammler.de schrieb am 20.04.2010 10:47 Uhrzustimmen(97) widersprechen(59)
Das Schwarzwildproblem ist durch die Frischlingsbachen entstanden. Seit der neuen Kirrverordnung(2004), die die Bejagung an den Kirrungen erschwert hat, sind die Abschusszahlen von 28 000 auf 80 000 gestiegen. Mit Drückjagden kann nur ein überhöhter Bestand etwas reduziert werden. Aber niemals auf die gewünschte Zahl von zwei Stück/100ha. Würde der Bachentisch nach dammler.de und der PendelKirrer nach dammler.de an den Kirrungen eingesetzt, dann könnte innerhalb von zwei Jahren der überhöhte Bestand reduziert sein. Nun will der Bauern-u Winzerverband auch noch die Wingertschäden durch die Jäger ersetzt bekommen. Die Folge wäre, dass keine Jagdpächter mehr gefunden würden und die Jagdgenossenschaften riesige Schäden ersetzen müssten. Wann werden die Bauern die scheinheiligen Argumente der Ideologen erkennen? www.dammler.de
  Weitere Artikel zum Thema

 Nach Kontakt mit Kühen: Mensch in den USA mit Vogelgrippe infiziert

 Afrikanische Schweinepest zieht sich aus Sachsen zurück

 Vogelgrippe bei Pinguinen auf Falklandinseln nachgewiesen

 Infektionen mit Virus der Tierseuche Aujeszkysche Krankheit gesunken

 Geflügelpest im Landkreis Northeim ausgebrochen

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken