Zum Stichtag 28. Januar 2009 waren dies mehr als 320.000 Betriebe. Das Verzeichnis ist zu finden unter
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet Die Anhänge des Verzeichnisses sind nach Ländern sortiert. Die Betriebe sind jeweils in der alphabetischen Reihenfolge der Orte – bei mehreren gleichnamigen Orten in der Reihenfolge der Postleitzahlen – und innerhalb der Orte in der alphabetischen Reihenfolge der Firmen aufgeführt. Dem Verzeichnis ist auch zu entnehmen, welche Tätigkeit der Futtermittelunternehmer ausführt und welche amtliche Futtermittelüberwachungsbehörde für den jeweiligen Betrieb zuständig ist.
Eine umfassende Registrierungspflicht für alle Futtermittelunternehmer, die von der Futtermittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln in einer der Erzeugungs-, Herstellungs-, Bearbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Verarbeitungsstufen tätig sind, war mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften über die Futtermittelhygiene (ABl. EU Nr. L 35 S. 1) eingeführt worden. (BLV)