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30.08.2010 | 08:01 | Anforderungen für Pferdefuhrwerksbetriebe 
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Hitzeregelung und Fahrtenbuch für Kutschpferde

Erfurt - Begrenzte Arbeitszeit, ausreichend Pausen, mehr Wasser bei Hitze: Thüringen hat ein Herz für Kutschpferde und neue Richtlinien erlassen.

Kutschfahrt
Demnach müssen die Tiere gesund, ausreichend trainiert und älter als fünf Jahre sein, um für Stadtrundfahrten eingesetzt zu werden. Dies teilte das Thüringer Sozialministerium als oberste Tierschutzbehörde am Sonntag mit. Die Pferde dürfen außerdem nicht länger als neun Stunden am Tag arbeiten.

Die neuen «Anforderungen für Pferdefuhrwerksbetriebe» enthalten auch Regelungen zur Qualifikation der Kutscher, hieß es vom Sozialministerium. Zum Nachweis, dass alle Bestimmungen eingehalten werden, müssen die Kutscher ein Fahrtenbuch führen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Berlin und Brandenburg. (dpa)
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Kommentare 
Antonietta schrieb am 09.09.2010 12:10 Uhrzustimmen(49) widersprechen(37)
Das Kutschenziehen in Stau, Verkehrslärm und Benzingestank ist in jeder Hinsicht Tierquälerei. Auch die Unterbringung der Tiere ist offensichtlich kein Thema für die Behörden: Anbindehaltung, keine Auslaufmöglichkeiten, zu wenig Licht, fehlende Tränkevorrichtungen oder Einstreu, Abschürfungen wegen schlecht angepasstem Geschirr.
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