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26.06.2022 | 08:30 | Belasteter Honig 

Imker erstreitet Schadenersatz für Glyphosat im Honig

Frankfurt an der Oder - In Brandenburg hat ein Imker Schadenersatz aufgrund von Glyphosat im Honig zugesprochen bekommen.

Verunreinigter Honig
Landgericht verurteilt Agrarunternehmen zu Schadenersatz von mehr als 14.000 Euro - Nach Einschätzung der Richter wurde rechtswidrig und fahrlässig gehandelt. (c) proplanta
Das Agrarunternehmen, das das Herbizid ausgebracht hatte, wurde in der vergangenen Woche vom Landgericht in Frankfurt an der Oder zur Zahlung von rund 14.500 Euro sowie zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen hat nach Einschätzung der Richter rechtswidrig und fahrlässig gehandelt. Es hätte in Betracht gezogen werden müssen, dass der Auftrag des Herbizids auf die blühenden Pflanzen grundsätzlich geeignet gewesen sei, über die Sammeltätigkeit von Bienen aus einem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Bienenstand zu Schäden bei dem Imker zu führen, heißt es im Urteil.

Ausgeführt wurde zudem, dass es zumutbare Möglichkeiten gegeben hätte, die Schäden zu verhindern. Seinen Ausgangspunkt hatte das Verfahren im April 2019. Das Agrarunternehmen hatte damals einen an den Bienenstand angrenzenden Schlag mit Glyphosat behandelt, um den Anbau von Mais vorzubereiten und blühenden Löwenzahn zu bekämpfen.

Nach der Ernte des Honigs wurde eine hohe Belastung mit dem Herbizid nachgewiesen. Der Grenzwert wurde um den Faktor 150 überschritten; 40 kg Bienenwachs und rund 500 kg Honig mussten auf Anweisung der Lebensmittelüberwachung vernichtet werden. Der Imker musste seinen Betrieb Medienberichten zufolge aufgeben.

Die Aurelia Stiftung, die den Kläger unterstützt hatte, begrüßte das Urteil als „richtungsweisendes Signal für die Landwirtschaft und Politik“. Bisher seien Imkereien auf fremdverschuldeten Schäden sitzengeblieben, wenn ihr Honig durch Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft belastet gewesen sei. Nach Angaben der Stiftung handelt es sich bei dem Agrarunternehmen um eine von niederländischen Investoren geführte Gesellschaft.

Absolute Ausnahme

Auch der Deutsche Berufs- und Erwerbs-Imker Bund (DBIB) sprach von einem „wichtigen Urteil“. „Wir hoffen, dass sich dadurch die Absprachen zwischen Imkern und Landwirten noch weiter verbessern und möglichst keine Schäden mehr auftreten“, erklärte Verbandspräsidentin Annette Seehaus-Arnold auf Anfrage von AGRA-EUROPE. Sie geht allerdings nicht davon aus, dass es nun zu vermehrten Klagen kommen wird.

Entsprechende Fälle seien die absolute Ausnahme, da gerade Berufsimker vor Ort ein gutes Verhältnis zu ihren Landwirten hätten. „Es bestehen langjährige Verbindungen zwischen Imkern und Landwirten und auch entsprechende Absprachen zur Aufbringung der Pestizide“, erläuterte Seehaus-Arnold. Weder der Landwirt noch der Imker wollten Rückstände im Honig und Schäden an den Bienen.

Auch der DBIB wies daraufhin, dass der fragliche Agrarbetrieb eine von ausländischen Investoren geführte Gesellschaft sei. „Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe sehen sehr wohl, dass Landwirte und Imker nur gemeinsam etwas erreichen können“, so die Verbandspräsidentin. Sie sieht hier auch die Politik gefragt, landwirtschaftliche Flächen nicht an Investoren gehen zu lassen.
AgE
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