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27.10.2009 | 04:37 | Blauzungen-Impfung  

Impfen ist Tierschutz: Blauzungen-Impfung fortführen

Hannover - Die Bundestierärztekammer fordert Bund und Länder auf, die flächendeckende Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 bei Rindern, Schafen und Ziegen im Jahre 2010 fortzuführen.

Impfen ist Tierschutz: Blauzungen-Impfung fortführen
Wird zu wenig geimpft, besteht die Gefahr eines Wiederausbruchs der Blauzungenkrankheit! Nur durch eine flächendeckende Impfung können Tierleid und wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft gemindert werden, wie das Beispiel der Blauzungenerkrankung bei Rindern in Nordrhein-Westfahlen zeigt.

Die flächendeckende Impfung zur Vorbeugung vor Krankheiten ist wichtig! Seit Anfang 2008 versuchen Landwirte und Tierärzte in Deutschland die Auswirkungen der in 2006 eingeschleppten Blauzungenkrankheit einzudämmen. Das Blauzungen-Virus wird über blutsaugende Insekten übertragen. Die Länder der EU einigten sich schnell auf eine Bekämpfungsmaßnahme: Die vorbeugende Impfung. Aber, die Impfung kann die Tiere nur schützen, wenn mindestens 80 Prozent aller Tiere einer Art in der „potentiellen Seuchenregion“ geimpft sind. Werden diese 80 Prozent nicht erreicht, kann eine hohe Neu-Erkrankungsrate von Tieren nicht verhindert werden. Das belegen die Zahlen aus Frankreich. In Frankreich war die Impfung in 2008 freiwillig. Es wurden nicht genügend Tiere geimpft, so dass im Jahr 2008 30.000 neue Tiere erkrankten.

Schafe sterben meist an der Blauzungenkrankheit, Rinder nicht zwangsläufig. Die erkrankten Tiere leiden aber meist unter großen Qualen. Die wirtschaftlichen Verluste für die Landwirte sind hoch und haben langfristige Auswirkungen. Die Zahlen aus Betrieben in Nordrhein-Westfalen belegen, mit welchen finanziellen Folgen Landwirte potenziell rechnen müssen, ganz abgesehen von den Todesfällen bei den Tieren.

Für einen Betrieb mit 150 Milchkühen errechnete die Landwirtschaftskammer eine Mehrbelastung von ca. € 67.000. Ursachen: Milchrückgang um ca. 15 Prozent, fehlende Erlöse aus dem Färsenverkauf nach Abort und gestörter Fruchtbarkeit, Tierarztkosten aus Behandlungen kranker Tiere und der Insektenbekämpfung. Von den € 67.000 je Betrieb entfielen lediglich € 4.000 auf die Tierarztkosten und Insektenabwehrmittel. € 63.000 sind Verluste aus dem Produktionsausfall. Nebenwirkungen durch die Impfung treten bei 0,003 Prozent der Tiere auf. (btk)

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