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31.07.2022 | 08:06 | Tiermedizin 

Kabinett beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Berlin - Eine weitere Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung hat sich die Bundesregierung auf ihre Fahnen geschrieben.

Tierarzneimittel
Nationales Antibiotika-Minimierungskonzept soll ausgedehnt werden - Vorschriften werden unter anderem bald auch für auch für Milchkühe und Legehennen sowie Sauen gelten. (c) Budimir Jevtic - fotolia.com
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, hat das Bundeskabinett am Mittwoch (27.7.) dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Im Wesentlichen wird damit die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.

Wie das Berliner Agrarressort erläuterte, soll das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept künftig auch um Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln sowie mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, erweitert werden. Die Verwendung von Antibiotika soll bei allen Betrieben mit diesen Nutzungsarten erfasst und systematisch reduziert werden, wobei die Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung gelten.

Zudem werden dem Gesetzentwurf zufolge die zuständigen Überwachungsbehörden gestärkt. Neu ist, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.

Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation wird außerdem ein Gewichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter soll damit ein Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung für die Humanmedizin auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

EU-Recht wird umgesetzt

Zudem werden laut Ministerium mit der Änderung Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen, wie der EU-Tierarzneimittelverordnung. Demnach müssen die Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

Darüber hinaus wird die Zulassung und Anwendung bestimmter Antibiotika bei Tieren untersagt, deren Wirkstoffe der Behandlung bakterieller Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen. Demnach dürfen unter anderem Carboxy- und Ureidopenicilline, Kombinationen von Cephalosporinen mit β-Lactamase-Inhibitoren sowie Glycopeptide und Makrozykline nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden.

Verringerung auch durch Umbau

Um der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, sind angesichts der grenzüberschreitenden Problematik nach Auffassung des Berliner Agrarressorts neben nationalen auch weitere europäische Vorschriften dringend notwendig. Es setze sich deshalb aktuell auf EU-Ebene dafür ein, dass ausstehende Regelungen schnellstmöglich auf den Weg gebracht würden, die weitere europaweite Restriktionen für die Antibiotikaanwendung bei Tieren vorsähen.

Eine nachhaltige Verringerung der Einsatzmengen könne jedoch nicht allein mit tierarzneimittelrechtlichen Regelungen erreicht werden. Grundsätzlich brauche es auch eine artgerechtere und damit nachhaltigere Tierhaltung, betonte das Ministerium. Deshalb treibe es den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung voran. Diese solle eine langfristige und verlässliche wirtschaftliche Perspektive erhalten, Aspekte des Tier- und Klimaschutzes berücksichtigen und mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Die Menge der in Deutschland von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Antibiotika ist dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zufolge von 2021 bis 2020 um 1.005 t beziehungsweise 58,9 % auf 701 t gesunken.
AgE
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