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16.01.2008 | 07:25 | Geflügelwirtschaft 

Käfigverbot darf nicht aufgeweicht werden

Berlin - Die deutsche Geflügelwirtschaft begrüßt, dass die EU-Kommission am geplanten EU-weiten Käfigverbot für das Jahr 2012 festhält.

Käfigverbot Geflügelhaltung
(c) proplanta
Die Kommission teilte dies anlässlich eines vom EU-Rat und vom EU-Parlament geforderten Berichts zur Legehennenhaltung mit. Ein hohes Tierschutzniveau sollte als Vermarktungs- und Wettbewerbsargument gefördert werden. Jede Verzögerung bei der Umstellung auf tiergerechte Haltungsformen würde den Wettbewerb verzerren und diejenigen Legehennenhalter benachteiligen, die dem wissen­schaftlichen Erkenntnisstand entsprechend auf moderne Systeme der Freiland,- Boden- und Kleingruppenhaltung umstellen. Die Geflügelwirtschaft in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten drängt hingegen auf eine Verschiebung der Abschaffung der herkömmlichen Käfighaltung auf 2020.
 
In Deutschland gilt das Käfigverbot bereits seit 01. Januar 2007, im Einzelfall kann eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009 beantragt werden. Deutsche Geflügelhalter sind dadurch im europäischen Wettbewerb zunächst benachteiligt, sehen sich aber klar als Fürsprecher zur Ablösung der Käfighaltung, was sowohl den Tieren als auch den Ver­braucherwünschen entgegenkommt.
 
Mit der neuen Kleingruppenhaltung wurde in Deutschland auf Basis des so genannten ausgestalteten Käfigs ein umfassend wissenschaftlich untersuchtes und praktisch erprobtes Haltungssystem entwickelt, das dem deutschen Staatsziel Tierschutz gerecht wird über die EU-Vorgaben hinausgeht. Bereits 1998 hat die deutsche Geflügelwirtschaft gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) die Basis für die aktuellen Entwick­lungen bei der Legehennenhaltung gelegt. Künftig dürften Eier aus dieser neuartigen Kleingruppenhaltung einen Marktanteil von 50 Prozent haben. Die Kleingruppenhaltung ist somit ein neben der Bio-Erzeugung sowie der Freiland- und Bodenhaltung gleichberechtigtes tiergerechtes Haltungssystem.
 
Der DBV und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) bedauern jedoch, dass anders als bei den übrigen Haltungsformen die EU-Kommission keinen speziellen Erzeugercode für den ausgestalteten Käfig bzw. die Kleingruppenhaltung vorsieht. Um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich beim Eierkauf für dieses neue tierschutz­freundliche Haltungssystem zu entscheiden, werden die Eier aus der Kleingruppenhaltung mit dem Begriff „Kleingruppe“ und die Eierschachtel mit dem Hinweis „Eier aus Klein­gruppenhaltung“ versehen. (PD)
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