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08.07.2022 | 16:25 | Tiertransport 

Kälbertransporte: Kein längerer Übergang für höheres Mindestalter

Berlin / Hannover - Es ist dabei geblieben: In Deutschland sind die Milchviehbetriebe ab dem nächsten Kalenderjahr dazu verpflichtet, die neugeborenen Kälber auf den Betrieben 28 Tage und damit 14 Tage länger als bisher zu halten, bevor sie außerbetrieblich transportiert werden dürfen.

Kälbertransport
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(c) proplanta
Niedersachsens Landwirtschaftsministerium wollte die Übergangsfrist der Regelung durch einen Antrag im Bundesrat auf drei Jahre verlängern, scheiterte aber im ersten Anlauf und zog seinen Antrag beim zweiten Versuch in der heutigen Bundesratssitzung zurück.

Das Landvolk Niedersachsen in Hannover zeigte sich sehr enttäuscht über die Entscheidung und befürchtet nun wegen der kurzfristigen Übergangszeit viele Probleme für die Milchviehhalter und Rindermäster sowie mit Blick auf das Tierwohl. Laut Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen sind gestiegene Baukosten, lange Wartezeiten bei Bauanträgen sowie höhere Kosten für eine längere Haltung nur einige der Punkte, die es den Landwirten erschweren, die neue Verordnung fristgerecht und umfassend einzuhalten.

In Niedersachsen werden nach Verbandsangaben jährlich rund 800.000 Kälber geboren, für die die Betriebe nun kurzfristig mehr Platz bereitstellen müssten. Nun sei die Sorge groß, dass viele Tierhalter ausweichen und ihre Kälber beispielsweise in die Niederlande exportieren müssten. Die neue Regelung gelte nämlich nur in Deutschland, während das EU-Recht ein geringeres Mindesttransportalter für Kälber vorsehe.

Tannen kritisierte, dass mit der Neurregelung weder dem Kalb noch dem Betrieb geholfen sei. „Wir brauchen umsetzbare Konzepte, Förderungen und vor allem einen realistischen Zeitrahmen, um dies alles umzusetzen. Mit dem Zurückziehen des Änderungsantrags schwindet die Hoffnung der Milchviehhalter auf einen vernünftigen Lösungsansatz“, erklärte der Landvolk-Vizepräsident.
AgE
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