Zwar ist die herkömmliche Käfighaltung schon länger in Deutschland verboten; in Form der Kleingruppenhaltung, bei der die Hennen etwas mehr Platz als in Legebatterien haben, gibt es sie aber noch. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (2 BvF 1/07 - Beschluss vom 12. Oktober 2010). Dem lag eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland- Pfalz zugrunde.
Die Richter bemängelten, dass die Tierschutzkommission nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde. Verfassungswidrig sind dem Zweiten Senat zufolge nicht nur die Vorschriften zur Legehennenhaltung, sondern auch die zugehörigen Übergangsregelungen. Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 1999 die Hennenhaltungsverordnung aus Tierschutzgründen für nichtig erklärt. Nach einer Verordnung aus dem Jahr 2002 war die konventionelle Käfighaltung abgeschafft worden. Als Haltungsformen waren nur noch die Boden- und die Volièrenhaltung vorgesehen. Nach einer weiteren Änderung im Jahr 2006 war die Käfighaltung aber wieder eingeführt worden - allerdings in Form der sogenannten Kleingruppenhaltung. (dpa)