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28.03.2023 | 16:06 | Kükenschreddern 

Kein Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen vor dem 13. Bebrütungstag

Berlin - Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen.

Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen
Studie belegt: Kein Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen vor dem 13. Bebrütungstag. (c) proplanta
Das ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie. Damit gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss.

Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Allerdings stehen den Brütereien absehbar keine entsprechenden frühzeitig wirksamen Verfahren zur Verfügung. Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert folglich eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Studie ist Teil des vorgeschriebenen Berichts des BMEL an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, der bis zum 31. März 2023 zum „Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag“ informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Studie zum Schmerzempfinden kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis:

• Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.
• Ab Bebrütungstag 13 kann ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.
BMEL
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