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26.06.2009 | 09:57 | Richtlinie zur Verminderung von Industrieemissionen  

Keine unverhältnismäßigen Anforderungen für tierartgerechte Ställe

Berlin - Gerade sehr tierartgerechte Ställe, wie Freilandhaltungen von Schweinen und Geflü­gel, könnten demnächst besonders hohen baulichen Anforderungen unterliegen, kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV).

Huhn
(c) proplanta
Hintergrund ist die Novelle der Richtlinie zur Vermin­derung von Industrieemissionen (IVU-Richtlinie), die im EU-Umweltrat auf der Tagesordnung stand. Diese Richtlinie, die im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt ist, sah bislang eine Ausnahme hinsichtlich Emissionsmessungen bei landwirtschaftlichen Stallan­lagen vor. Danach konnte von sehr aufwendigen und teuren Messungen abgesehen werden, da durch Abstandsregelungen und maximale Tierplatzzahlen das hohe Umweltschutzniveau ebenfalls gewährleistet wurde. Der DBV fordert die Beibehaltung dieser Regelung, da an­sonsten unverhältnismäßige Anforderungen und hohe Kosten vor allem für Betreiber „frei­gelüfteter“ Stallanlagen drohen.

Die IVU-Richtlinie beinhaltet außerdem in großem Umfang zusätzliche bürokratische Pflich­ten. Insbesondere lehnt der DBV den geplanten „Bericht über den Ausgangszustand“ ab, der vor dem Bau einer Anlage im Hinblick auf Boden und Gewässerzustand erstellt werden soll. Der Gewässerschutz ist auf Ebene des Gemeinschaftsrechts durch die Wasserrahmenricht­linie geregelt. Bodenschutz ist entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip Aufgabe der Mitglied­staaten. Hier gibt es speziell in Deutschland mit dem Bundesbodenschutzgesetz bereits weitreichende Sanierungspflichten sowie Regelungen zur Gefährdungsabschätzung. Auch die vorgesehen zusätzliche Kontrollen und Inspektionen der bestehenden Anlagen bringen statt umweltfachlichem Mehrwert nur neue Bürokratie. Der DBV begrüßt, dass das Europa­parlament und die Ratspräsidentschaft davon Abstand genommen haben, die Regelungen zu Emissionsgrenzwerten auch auf Jauche und Gülle zu beziehen. Die deutschen Bauern setzen jetzt darauf, dass sich Deutschland im Umweltrat auch gegen überzogene Auflagen für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen einsetzt. (DBV)
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