Hintergrund ist die Novelle der Richtlinie zur Verminderung von Industrieemissionen (IVU-Richtlinie), die im EU-Umweltrat auf der Tagesordnung stand. Diese Richtlinie, die im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt ist, sah bislang eine Ausnahme hinsichtlich Emissionsmessungen bei landwirtschaftlichen Stallanlagen vor. Danach konnte von sehr aufwendigen und teuren Messungen abgesehen werden, da durch Abstandsregelungen und maximale Tierplatzzahlen das hohe Umweltschutzniveau ebenfalls gewährleistet wurde. Der
DBV fordert die Beibehaltung dieser Regelung, da ansonsten unverhältnismäßige Anforderungen und hohe Kosten vor allem für Betreiber „freigelüfteter“ Stallanlagen drohen.
Die IVU-Richtlinie beinhaltet außerdem in großem Umfang zusätzliche bürokratische Pflichten. Insbesondere lehnt der DBV den geplanten „Bericht über den Ausgangszustand“ ab, der vor dem Bau einer Anlage im Hinblick auf Boden und Gewässerzustand erstellt werden soll. Der Gewässerschutz ist auf Ebene des Gemeinschaftsrechts durch die Wasserrahmenrichtlinie geregelt. Bodenschutz ist entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip Aufgabe der Mitgliedstaaten. Hier gibt es speziell in Deutschland mit dem Bundesbodenschutzgesetz bereits weitreichende Sanierungspflichten sowie Regelungen zur Gefährdungsabschätzung. Auch die vorgesehen zusätzliche Kontrollen und Inspektionen der bestehenden Anlagen bringen statt umweltfachlichem Mehrwert nur neue Bürokratie. Der DBV begrüßt, dass das Europaparlament und die Ratspräsidentschaft davon Abstand genommen haben, die Regelungen zu Emissionsgrenzwerten auch auf Jauche und
Gülle zu beziehen. Die deutschen Bauern setzen jetzt darauf, dass sich Deutschland im Umweltrat auch gegen überzogene Auflagen für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen einsetzt. (DBV)