Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der
Tierseuche wie die Einrichtung einer Sperrzone gelten demnach von diesem Donnerstag an. Wegen des Ausbruchs hatten rund 8.500 Puten des Mastbetriebes getötet werden müssen.
«Weil der
Erreger nun im Gegensatz zu früheren Nachweisen in der Region nicht einen Wildvogel, sondern eine große Haltung betroffen hat, sind besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen nötig», sagte Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz des Landkreises, der Mitteilung zufolge.
Diese gelten demnach für sämtliche Geflügelhaltungen oder auch Ziervogelzuchten-, Tauben- oder Greifvogelhaltungen in einem Sperrzonen-Umkreis von bis zu zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass die Tiere dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben müssen. In einem Umkreis von drei Kilometer gelten nochmals verschärfte Regelungen, die die Halter zu beachten haben.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche. Erreger sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können, wie es hieß. Insgesamt sei das Risiko laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet seien demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel.