Sie seien unklar und ungeeignet,
Schwarzwild zu dezimieren, betonte der Verband am Mittwoch in einer Mitteilung. Vor Ort sei es den Landwirten unmöglich, die Vorschriften mit der für sie notwendigen
Rechtssicherheit umzusetzen, hieß es. Sie müssten konkret wissen, was sie wann, wo und wie tun dürfen und was nicht, betonte Landesbauernpräsident Henrik Wendorff.
Das Ministerium hatte einen Leitfaden veröffentlicht für
Betriebe, deren
Agrarflächen sich in den fest eingezäunten Kernzonen und den Restriktionszonen zur Eindämmung der Afrikanischen
Schweinepest befinden. Ziel sei es, Landwirten, Grundstückseigentümern und Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten die Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung erfolgen könne, hieß es.
So sollen Kulturen, die
Wildschweine anziehen, insbesondere Mais, so weit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Innerhalb der Kernzone können
Sommergetreide oder niedrig wachsende Kulturen angebaut werden. Dazu gibt es Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen gerade auf größeren Schlägen.