Das
Landwirtschaftsministerium in Hannover forderte die kommunalen Veterinärbehörden am Dienstag auf, bis kommenden Montag eine
Risikobewertung vorzunehmen.
Eine Risikobewertung ist die wichtigste Voraussetzung, um eine Stallpflicht für Freilandgeflügel anzuordnen. Eine solche Stallpflicht sei eine wirksame Methode, um Freilandgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen, sagte
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU).
Zwischen Oktober 2020 und April 2021 gab es den bisher schwersten Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland. Laut Ministerium ist anders als bei früheren Geflügelpest-Seuchenzügen der Virus-Subtyp H5 über den Sommer nicht aus der Wildgeflügel-Population verschwunden.
Das Virus wurde auch über den Sommer bei Wild- und Greifvögeln vor allem in nordischen Ländern nachgewiesen. Seit dem 1. Oktober sind in Niedersachsen sieben Fälle dieses für Tiere hochansteckenden Geflügelpest-Subtyps bei Wildvögeln festgestellt worden. Bundesweit wurde dieser Subtyp bei 56 Tieren nachgewiesen, vor allem in Norddeutschland. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko des Aufflammen der Geflügelpest unter Wildvögeln als hoch ein.