Mit ihrer Klage gegen die entsprechende behördliche Anordnung scheiterten sie am Verwaltungsgericht Aachen. Mit der Tötung werde einer Ausbreitung der
Tierseuche auch auf umliegende Höfe vorgebeugt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Berufung vor dem OVG Münster wurde zugelassen.
Einer der Landwirte hatte betont, seine Rinder zeigten keine Krankheitssymptome und wirkten äußerlich gesund. Außerdem stelle das Virus keine Gefahr für den Menschen dar. Es gehe letztlich darum, durch die Tötung drohende Handelsbeschränkungen zu verhindern.
Der
Familienbetrieb plädierte für mildere Alternativen wie Quarantäne- und Hygienemaßnahmen sowie für eine Impfung. Die Tötung der selbst gezüchteten Herde wäre trotz
Entschädigung aus der Seuchenkasse existenzvernichtend.
Eine Impfung könne nach Angaben eines Sachverständigen die Ausbreitung nicht vollständig verhindern, argumentierten dagegen die Richter. Infizierte Rinder blieben lebenslang Virusträger. Eine dauerhafte Unterbringung komme als geeignetes Mittel nicht in Betracht. Den finanziellen Verlusten trotz Zahlungen aus der Seuchenkasse stehe die Ansteckungsgefahr virusfreier Bestände gegenüber.