Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, dem ein jahrelanger Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichten Schwerin und Greifswald vorausging, wie Agrarminister Till
Backhaus (
SPD) am Donnerstag sagte.
Die beiden Tierhalter verpflichteten sich demnach, unabhängig von Gerichtsentscheidungen in anderen Ländern vom 1. Januar 2018 an keine Pelztierhaltung mehr zu betreiben. Anderenfalls drohe ihnen eine Strafe.
Nerzfarmen gibt es im Land in Güstrow-Klueß und in Wesenberg-Zirtow (Mecklenburgische Seenplatte). Tierschützer kritisieren die nach ihrer Ansicht tierquälerischen Haltungsbedingungen in den Anlagen, vor allem zu kleine Käfige.
Nach Erhebungen des Deutschen Tierschutzbundes waren im Frühjahr bundesweit noch acht Nerzfarmen in Betrieb. Die größte von ihnen sei die Farm in Wesenberg, die der Vorsitzende des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter, Jürgen Brokamp, betreibt.
In den Vergleichen wurde laut Ministerium weiterhin ausgehandelt, dass alle Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingehalten werden müssen. Ausnahmen seien die nach deutschem Recht erhöhten Platzanforderungen und das geforderte zusätzliche Wasserangebot in Form eines Schwimmbeckens.
Der Tierschutzbeirat Mecklenburg-Vorpommerns, der in die Verhandlungen einbezogen war, hat den Vergleichen nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die beiden Pelztierhaltungen auslaufen. Ausschlaggebend für die Zustimmung sei gewesen, dass eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung noch Jahre dauern könnte.
Die Tierhalter hatten nach einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald angekündigt, den Rechtsweg vollständig auszuschöpfen. Dem Tierschutzbeirat gehören unter anderem der Tierschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz (
BUND) und die Landestierärztekammer an. (dpa/mv)