Geflügel beispielsweise darf nach Angaben des Landratsamts in Freiburg nur in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden. Alle
Geflügelhalter müssen die Zahl der Tiere, die Art der Haltung ihren Standorts «unverzüglich» beim Veterinäramt melden.
«Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige
Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln, Futtermittel dürfen nicht aus einem solchen Bestand verbracht werden», hieß es.
Das Landratsamt veröffentlichte zudem eine Karte mit einem engeren
Sperrbezirk und einem weiter gefassten Beobachtungsgebiet. Dieser umfasst Teile der Gemeinden St. Märgen, Buchenbach, Breitnau und der Stadt Titisee-Neustadt. Hier gelten die strengeren Regeln, für das Beobachtungsgebiet sind die Vorgaben etwas lockerer. Die sogenannte Allgemeinverfügung bleibt den Angaben zufolge in Kraft, bis das Veterinäramt das Ende des Seuchenfalls erklärt.
Am Mittwoch hatte das Landwirtschaftministerium in Stuttgart mitgeteilt, dass aus einem von der Geflügelpest betroffenen Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen
Junghennen an zahlreiche Kleinhaltungen in mehreren Landkreisen im Südwesten geliefert worden seien. Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Auch seien bisher keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.