Ebenfalls von ASP betroffen ist seit langem das Tourismusziel Sardinien. Eine Einschleppung nach Deutschland ist nach Ansicht vieler Experten deshalb zu befürchten.
Vor diesem Hintergrund macht Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf das niedersächsische Früherkennungs- und Monitoring-Programm aufmerksam und appelliert an die Landwirte, an diesem Programm teilzunehmen. Minister Meyer: „Die Afrikanische
Schweinepest kann im Falle einer Einschleppung nach Niedersachsen nur effektiv bekämpft werden, wenn sie frühzeitig erkannt wird. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass möglichst viele Landwirte mitmachen!"
Gegen die Afrikanische Schweinepest ist weltweit kein Impfstoff verfügbar. Die wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs wären für die niedersächsischen Landwirte verheerend, insbesondere dann, wenn der Ausbruch nicht frühzeitig erkannt wird.
Genau hier setzt das Früherkennungs- und Monitoring-Programm an: Ziel ist es, die Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aufzudecken. Im Fokus steht besonders die so genannte „High Risk Period", also der Zeitraum, in dem Seuchenerreger unentdeckt in der Tierpopulation zirkulieren und sich ausbreiten können. Diese Phase soll deutlich verringert werden. Denn: Bei einem Eintrag dieser Krankheiten in die Schweinepopulation ist mit dem Auftreten klinischer Krankheitssymptome zu rechnen, die nicht „typisch" ausfallen müssen, so dass die Krankheiten nicht sofort erkannt werden kann.
Deshalb ist ein wichtiger Baustein des Programms die Ausschluss-Untersuchung bei diagnostischen Proben von kranken Schweinen, die an ein Labor geschickt werden. Blutproben von kranken Schweinen, die zur Abklärung eines unklaren Krankheitsgeschehens an ein diagnostisches Labor geschickt werden, können in Zukunft mit Einwilligung des Tierhalters an ein Labor des
LAVES weitergeleitet und dort auf KSP und ASP untersucht werden.
Hierzu werden die Schweinehalter gebeten, ihren Tierarzt anzusprechen und die Einwilligung zu erklären. Für die Weiterleitung von Proben aus diagnostischen Laboren an die Untersuchungseinrichtungen des LAVES ist die Zustimmung des Tierhalters unbedingt erforderlich.
Dabei ist wichtig: Hierbei handelt es sich nicht um die Abklärung eines Verdachts auf Schweinepest, sondern um eine routinemäßige Ausschlussuntersuchung. Weitere Untersuchungen erfolgen nicht. Der Betrieb wird nicht reglementiert.
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest stellt das ML laufend aktuelle Informationen zur Thematik für Landwirte, Schweinehalter, Tierärzte und diagnostische Labore zur Verfügung. (Pd)