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01.06.2010 | 12:23 | Pferdehaltung 

Mikrochipkennzeichnung für alle Fohlen und Pass für alle Pferde

Bad Kreuznach - Im Zuge der Umsetzung der EU Verordnung 504/2008 müssen alle ab dem 01. Juli 2009 geborenen Equiden (Pferde, Ponys, Esel etc.) mittels Transponder, in dem der Mikrochip eingelagert ist, elektronisch gekennzeichnet werden.

Mikrochipkennzeichnung für alle Fohlen und  Pass für alle Pferde
Das gleiche gilt für Equiden, die bislang noch nicht nach den geltenden Vorschriften identifiziert wurden, also keinen Equidenpass besitzen. Darauf macht jetzt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz aufmerksam und bittet die betroffenen Tierhalter dringend um Beachtung. Alle Pferde, Esel, Maultiere und  Maulesel  müssen nun einen Equidenpass besitzen. Es gibt keine Ausnahmen mehr.

Ab 1. Juni 2010 dürfen in Rheinland-Pfalz-Saar nur noch Transponder gesetzt werden, die den Anforderungen des § 44 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung entsprechen. Transponder, die der Viehverkehrsverordnung nicht entsprechen, dürfen nunmehr für Pferde nicht mehr verwendet werden. Die genormten Transponder sind für die Pferdehalter in Rheinland-Pfalz und im Saarland beim Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar als der beauftragten Stelle zu beziehen. Sie werden ausschließlich auf schriftlichen Antrag verschickt.

Für die Beantragung der Transponder ist die Tierhalterregistriernummer erforderlich. Tierhalter ist derjenige, der für den Bestand bzw. die Equiden - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - verantwortlich ist.  Alle Pferdehalter - auch private Hobbypferdehalter - sind verpflichtet,  ihre Tierhaltung bei der zuständigen  Behörde anzuzeigen, womit die Zuteilung einer Registriernummer für den Betrieb verbunden ist.

In Rheinland-Pfalz-Saar wird die Tierhalter-Registriernummer von der zuständigen Kreisverwaltung (Veterinärämter oder Landwirtschaftsabteilungen) vergeben. Im Saarland sind für die Vergabe der Tierhalter-Registriernummer die Landwirtschaftskammer und das Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung zuständig.

Rheinland-Pfalz
Landwirtschaftsabteilungen der Kreisverwaltungen
http://www.verwaltung.rlp.de/Kreise_-Staedte-und-Gemeinden/-,6738/Landkreise.htm

Saarland
Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung, Dörrebachstr. 2, 66822 Lebach, poststelle@lal.saarland.de, www.afl.saarland.de

Die Geburt der Fohlen wird innerhalb von 28 Tagen mit der Abfohlmeldung dem Verband mitgeteilt.  Neu ist nur die zwingende Angabe der Tierhalter-Registriernummer auf der Abfohlmeldung.  Die Registrierung durch Verbandsbeauftragte erfolgt nach wie vor, in der Regel mit dem Fohlen bei Fuß der Mutter, bei der Fohlenschau. Neben der Aufnahme von Farbe und Abzeichen wird durch den sachkundigen Verbandsbeauftragten auch der Transponder auf der linken Halsseite gesetzt.

Handelt es sich um ein Pferd ohne Abstammung, so ist ein Antrag auf Kennzeichnung und Zusendung eines Equidenpassdokumentes in der Geschäftsstelle des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar e.V. zu stellen. Die aktive Kennzeichnung und Registrierung kann entweder durch einen Tierarzt erfolgen oder durch Beauftragte des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar e.V.

Weitere Informationen:
Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezentrum, 67816 Standenbühl, Tel.: 06357-975015, Fax: 06357-975025, E-Mail: zentrale@pferdezucht-rps.de , www.pferdezucht-rps.de
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