Nach Bekanntwerden der tierschutzwidrigen Missstände sei die Wiederbelegung der Ställe vorübergehend untersagt, die Wiederbelegung an tierschutz- und tierseuchenrechtliche Auflagen gebunden worden, teilte das Ministerium am Mittwoch auf Anfrage mit.
Die Tierschutz-Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) hatte Videomaterial aus zwei Putenmastanlagen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, über die der «Spiegel» berichtet hatte. Danach wurden die Puten gequält.
Eine Strafanzeige sei gestellt worden, da aufgrund des Bildmaterials davon ausgegangen werden müsse, dass den Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden, hieß es.
Über die Existenz dieser bislang nicht bekannten Aufnahmen sei das Veterinäramt des Landkreises erst am Dienstag informiert worden, teilte Simone Heiland, Leiterin des Amtes für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft und Amtstierärztin, mit. Bereits im Dezember sei das vollständige Videomaterial angefordert worden. Die Auswertung nehme nun einige Zeit in Anspruch.
In den Putenmastanlagen im Landkreis gebe es regelmäßig Routinekontrollen: entweder unangekündigt oder sehr kurzfristig angekündigt. Die letzten in Roddahn habe es am 6. und 9. November 2020 gegeben. Dabei seien keine Anzeichen für Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz festgestellt worden.
Die Videoaufnahmen eines Mitarbeiters, der auf Tiere einschlage, seien erschreckend, teilte der Betreiber des Gutes Jäglitz GmbH und Co. Agrar KG Roddahn (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) mit. Der Mitarbeiter sei verwarnt und freigesetzt worden und nicht mehr für die Tierbetreuung zuständig. «Das gezeigte Fehlverhalten des Mitarbeiters macht uns in höchstem Maße betroffen und traurig», hieß es.
Die Auflagen seien mittlerweile erfüllt, teilte das Ministerium mit. Der erste Stall könne in dieser Woche wieder mit Küken wieder belegt werden. Die Tierhaltung werde regelmäßig durch die zuständige Behörde überwacht, die Kontrollen seien verstärkt worden.