Wie das
Landvolk Niedersachsen am Montag (20.9.) mitteilte, hat dafür nach der Europäischen Union nun auch der Landtag in Hannover den Weg freigemacht. Zudem können Kleinunternehmer und Erzeugerzusammenschlüsse EU-Fördergelder aus der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ beantragen, um die mobilen Schlachteinheiten anzuschaffen.
„Das erspart den Tieren unnötigen Stress und ist ein Beitrag zum Tierwohl“, erklärte das Vorstandsmitglied des Landvolk-Kreisverbandes Cloppenburg, Anita Lucassen. Der Milchviehhalterin zufolge können die Erzeuger durch die Zusammenarbeit mit Metzgereien oder kleinen Schlachthöfen zudem die von der Gesellschaft gewünschte regionale
Versorgung stärken.
Der
Landesbauernverband begrüßte die neue Regelung, mit der die Schlachtung von Nutztieren direkt auf dem landwirtschaftlichen Hof nun rechtlich möglich wird. Denn so könnten Lebendtransporte zum
Schlachthof entbehrlich werden. „Um das hohe Interesse der
Tierhalter nicht zu schmälern, müssen jedoch bürokratische Hürden für die Tierhalter möglichst niedrig gehalten werden“, betonte Lucassen.
Um den Einstieg in die mobile Schlachtung zu erleichtern, sind aus Sicht des Landvolks praktikable Regelungen erforderlich. Dazu gehöre auch, dass die Kontrolle während der Schlachtung durch einen amtlich beauftragten Tierarzt erfolgen könne und nicht die Anwesenheit des hauptamtlichen Personals des Veterinäramtes vorausgesetzt werde. Denn einerseits gebe es schon jetzt personelle Engpässe bei den Veterinärbehörden, andererseits entstünden hohe Kosten, die die mobile Schlachtung dann unattraktiv machten.