Hier gilt dann ohne Ausnahme der reguläre Satz von 19 Prozent. Diese Gesetzesänderung hat der Finanzausschuss des Bundestages nach Angaben von Teilnehmern am Mittwoch beschlossen. Die Regierung erwartet durch den Wegfall der Steuervergünstigung Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr. Der
Bundestag soll nächste Woche zustimmen, danach der Bundesrat.
Der EuGH hatte das deutsche Steuerprivileg nach einer Klage der
EU-Kommission im Mai vergangenen Jahres gekippt. Aus Sicht der Luxemburger Richter ist der ermäßigte Satz nur zulässig, «soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist».
Die jetzt erfolgte Pferde-Steueränderung wurde an das ebenfalls vom Finanzausschuss gebilligte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes angehängt. Ausnahmen wurden nicht berücksichtigt. So gab es Forderungen, für jene Pferde weiter den reduzierten Satz gelten zu lassen, die in der Landwirtschaft oder zur Fleischproduktion genutzt werden. Dies lasse auch das EuGH-Urteil zu.
Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt es nun: «Pferdefleisch für die Nahrungsmittelproduktion und die Nutzung in der landwirtschaftlichen Erzeugung haben in Deutschland nur eine sehr geringe Bedeutung.» Die Bundesregierung hatte zuvor darauf verwiesen, dass Pferdefleisch an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent habe. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. (dpa)